24.05.2016 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 40 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen werden.

 

Die  Vorhabenträger sind gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 40 „Alter Gärtnergang“.

 

Der Regelungsbedarf in dem Erschließungsvertrag bezieht sich auf folgende Punkte:

-          Straßenlaternen

-          Müllbehältersammelplatz

-          Straßenverkehrsschilder und Straßennamensschild.

 

 

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Beschluss:  

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen  fasst den Beschluss zum städtebaulichen Vertrag über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 „Alter Gärtnergang“ gemäß. Anlage.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt mit den Vorhabenträgern einen städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) lt. Anlage abzuschließen.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1841&TOLFDNR=26000&selfaction=print