12.05.2016 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 

Herr Voß aus Neu Degtow fühlt sich durch die Lärmimmissionen der Firma Gerüstbau Klein gestört. Oftmals würde hier schon in den frühen Morgenstunden gearbeitet, was zu erheblichen Lärmbelästigungen führt.

Herr Prahler führt kurz aus, dass gegenüber den Einwohnern ein Schutzanspruch besteht. Die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) gibt hier die Richtwerte vor, die durch die Firma einzuhalten sind. Die Überprüfung dessen erfolgte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch den Landkreis Nordwestmecklenburg. Er gibt den Hinweis, dass er Voß sich an die untere Immissionsschutzbehörde beim Landkreis wenden sollte.

 

Herr Axel stellt sich als Einwohner des Ortsteils Everstorf vor. Er verliest einen offenen Brief an den Bürgermeister, in dem um eine Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung von 23-5 Uhr gebeten wird. Unterschrieben würde dieser durch drei Familien aus Everstorf. Ein betroffener Haushalt hat sich hiergegen ausgesprochen.

Herr Prahler erläutert die rechtlichen Auswirkungen, die eine Nachtabschaltung mit sich bringt.

Herr Reppenhagen fragt nach der Möglichkeit nur einzelne Lampen abzuschalten.

Herr Prahler antwortet, dass dies möglich, aber mit höheren Kosten (ca. 500 € pro Lampe) verbunden, ist als eine komplette Nachabschaltung des Stromkreises.

Der anwesenden Bauausschussmitglieder kommen zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung auf den nächsten Bauausschuss verlegt wird.

 

 

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