18.04.2016 - 13 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.1 "Wohnge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt: 

Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen werden.

Der Erschließungsträger ist gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 34.1 der Stadt Grevesmühlen und übernimmt die entstehenden Kosten laut städtebaulichem Vertrag (Erschließungsvertrag).   Die Stadt beteiligt sich anteilig an den Kosten zum Gewässerausbau.

 

 

 

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Beschluss:  

1.Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen überträgt lt. § 124 i.V.m. § 11 BauGB die Erschließung des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungs-planes Nr. 34.1 „Wohngebiet Mühlenblick östlich des Rosenweges auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Vertrages über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß Anlage an den Vorhaben- und Erschließungsträger

 

Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH

Geschäftsführerin Frau Uta Woge

August-Bebel-Straße 17

23936 Grevesmühlen

 

2.Der Bürgermeister und der 1. Stellvertreter werden beauftragt mit der Geschäfts-führerin der GKB GmbH einen städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) lt. Anlage abzuschließen.  

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

20

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1836&TOLFDNR=25681&selfaction=print