18.04.2016 - 7 Jährlicher Bericht des Vorsitzenden des gemeins...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 18.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Schönfeldt würdigt die enorme Arbeitsleistung des Rechnungsprüfungsausschusses. Er macht auf die Probleme bei der Prüfung des städtischen Sondervermögens aufmerksam. Herr Schönfeldt fordert den Bürgermeister dazu auf beim Städte- und Gemeindetag dafür einzutreten, dass die Unterlagen zur Prüfung des Sondervermögens vorgelegt werden. Sonst müsse der Rechnungsprüfungsausschuss von dieser Aufgabe entbunden werden. Weiterhin spricht Herr Schönfeldt die genannten Mängel bei der Auftragsvergabe an. Er bittet in diesem Zusammenhang um eine Übersicht, die deutlich macht, wie die Ausschreibung des Gutachters für das Bahnhofsgebäude verlaufen ist. Herr Schönfeldt wünscht außerdem eine Aufstellung, wie sich die Mehrkosten zusammensetzen.
Dr. Anderko geht auf Punkt 3.4 – Auftragsvergaben – des Berichtes ein. Er bittet um eine Stellungnahme zu den aufgeführten Punkten.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen - Land legt hiermit seinen jährlichen Bericht über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung vor.
Gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG M-V) vom 6. April 1993, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 720) berichtet der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadt-/Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung an sieben Werktagen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.
Die Stadtvertretung nimmt den jährlichen Bericht des Vorsitzenden des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen - Land über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
11,5 MB
|