18.04.2016 - 4 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 

Herr Adamoschek gibt bekannt, dass es die Freie Wählergemeinschaft weiterhin gibt. Ein Versuch der Einigung mit den jetzigen Mitgliedern der Fraktion grevesmühlen.jetzt ist gescheitert. Herr Adamoschek ist der Ansicht, dass die Mitglieder der Fraktion grevesmühlen.jetzt ihr Mandat niederlegen sollten, da sie mit Stimmen der Freien Wählergemeinschaft gewählt wurden.

 

Frau Langhans (Anwohnerin der Straße Am Bleicher Berg) spricht wiederholt den LKW-Verkehr in der Straße an. Sie erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zu den Gesprächen mit dem Landkreis. Weiterhin bedauert sie, dass sie auf einen Brief an den Bürgermeister keine Antwort erhalten hat.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass noch keine abschließende Antwort gegeben werden kann. Die Gespräche mit dem Landkreis sind noch nicht beendet. Die Stadt ist bemüht das Thema so kurzfristig wie möglich abzuschließen. Eine einfache Herabstufung der Straße ist nicht im Einvernehmen mit Landkreis NWM möglich. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Einbahnstraße.

 

Frau Langhans legt dar, dass den Anwohnern bei der Planung zugesagt wurde, dass der LKW-Verkehr die Straße nicht befährt.

 

Der Bürgermeister macht deutlich, dass zugesagt wurde, dass versucht werden soll den LKW-Verkehr aus der Straße rauszunehmen. Weiterhin spielt auch die Geschwindigkeit eine Rolle. Er betont außerdem, dass der rechtliche Rahmen beachtet werden muss und diese Thematik Zeit braucht.

 

Eine weitere Bürgerin kritisiert, dass das Geld für die Umgehungsstraße hätte gespart werden können.

 

Der Bürgermeister macht deutlich, dass die Zufahrt zum Gewerbegebiet notwendig ist, um den Verkehr über diese Zufahrt ins Gewerbegebiet zu lenken. Die neue Straßenführung ist bei vielen Navigationssystemen noch nicht aktualisiert.

 

Weiterhin wird von einer Bürgerin auch der starke landwirtschaftliche Verkehr kritisiert.

 

Der Bürgermeister macht wiederholt darauf aufmerksam, dass die Stadt sich bemüht den Schwerlastverkehr aus der Straße rauszunehmen. Einen Anspruch dafür gibt es jedoch nicht.

 

 

 

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