05.04.2016 - 13 Informationen zu dem Bebauungsplan Nr. 34.1 "Wo...

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Wortprotokoll

 

Herr Prahler erläutert die wesentlichen Änderungen anhand einer Karte. Im Bauausschuss und im Umweltausschuss wurde ausführlich über das Thema diskutiert. Die Abstandsflächen für Nebengebäude zur vorhandenen Wohnbebauung im Rosenweg müssen noch geregelt werden. Hierzu erfolgt eine verkürzte öffentliche Auslegung. Der entsprechende Beschluss wird für die kommende Stadtvertretersitzung aktuell redaktionell vorbereitet. Die Erschließungsmaßnahmen wurden bereits durch die Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH ausgeschrieben, so dass zudem redaktionell ein Beschluss vorbereitet wird mit dem Inhalt, dass die Gemeinde erklärt, dass i. S. v. § 33 BauGB vorzeitig erschlossen werden kann.

 

Frau Kausch erkundigt sich, ob in diesem Geltungsbereich die Problematik des Grabens diskutiert wurde.

 

Herr Prahler bestätigt die Anfrage von Frau Kausch und teilt mit, dass der Graben als Bodendenkmal eingetragen ist. Die Vorflut wird als Regenwasserleitung in der Straße des B- Plan-Gebietes verlegt.

 

Herr Baetke fragt nach, welche Bebauung im Geltungsbreich möglich ist.

 

Herr Prahler erläutert die vorgeschlagenen Bauformen anhand der Karte.