05.04.2016 - 12 Verordnung der Stadt Grevesmühlen über das Führ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Prahler informiert von der Sitzung des Umweltausschuss und teilt mit, dass sich der Umweltausschuss dafür ausgesprochen hat, den Bereich Lustgarten aus der Verordnung zu streichen. Der Argumentation schließt sich der Hauptausschuss an.

 

Dr. Anderko erkundigt sich, wer befugt ist durchzugreifen und die Personalien der Hundehalter aufzunehmen.

 

Frau Scheiderer erläutert, dass die Verkehrsüberwacher nach den Personalien fragen dürfen. Wird die Auskunft verweigert, kann die Polizei hinzugezogen werden.

 

Sachverhalt:

Mit der in der Anlage enthaltenen Verordnung der Stadt Grevesmühlen über das Führen von Hunden soll im Stadtgebiet ein grundsätzlicher Leinenzwang durchgesetzt werden. Ausgenommen davon sollen die „Bürgerwiese“, der „Lustgarten“ und die Grünfläche zwischen den Straßen „Am Wasserturm“ und „Grüner Weg“ sein. Zudem sollen geeignete Behältnisse zum Aufnehmen des Hundekots verpflichtend von den Hunde führenden Personen mitgeführt werden. Die Ordnungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind mit unterschiedlich hohen Verwarngeldern bewährt.

 

Der Hauptausschuss nimmt die Verordnung der Stadt Grevesmühlen über das Führen von Hunden (HundeVO GVM) zur Kenntnis.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1835&TOLFDNR=25479&selfaction=print