05.04.2016 - 5 Jährlicher Bericht des Vorsitzenden des gemeins...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Bibow fragt nach, ob es notwendig ist, dass die Mitglieder der städtischen Gremien auch die Feststellungen für das Amt Grevesmühlen-Land vorgelegt bekommen. Weiterhin äußert er sich kritisch zu dem gemeinsamen Ausschuss.

 

Auch Herr Schönfeldt sieht den gemeinsamen Ausschuss kritisch, da viel und umfänglich geprüft werden muss. Seiner Meinung nach sollte nochmals darüber diskutiert werden, ob der gemeinsame Ausschuss weiterhin bestehen bleiben soll.

 

Der Bürgermeister betont, dass es keine wesentlichen Prüfungsfeststellungen gegeben hat. Der gemeinsame Ausschuss sei aus seiner Sicht nach wie vor richtig. Das Prüfungsvolumen wäre aus seiner Sicht sonst nicht zu schaffen. Das Prüfungsvolumen reduziert sich, wenn die Jahresabschlüsse auf dem Laufenden sind. Die Verfahren sind für ehrenamtlich tätige Rechnungsprüfer sehr komplex. Eine Alternative wäre eine externe Vergabe der Prüfungen, die mit hohen Kosten verbunden sei. Weiterhin besitzt der jetzige Ausschuss aufgrund der Anzahl der Mitglieder die Möglichkeit der Spezialisierung.

 

Dr. Anderko ist der Ansicht, dass das Gewichtungsverhältnis zwischen der Stadt und den Gemeinde nicht gewahrt werden könne. Er meint, dass die Stadt dabei zu kurz komme und findet 2 Ausschüsse sinnvoller. Die Entscheidung zum gemeinsamen Ausschuss sei überdenkenswert, da es sich nur um eine Sondergenehmigung handelt.

 

Herr Baetke gibt die Reflektion aus der SPD Fraktion wieder und teilt mit, dass der Aufwand der Prüfungen ziemlich hoch sei. Aus seiner Sicht seien die städtischen Vertreter immer präsent, wobei die Vertreter aus den Gemeinden nicht eher unregelmäßiger erscheinen.

 

Herr Schönfeldt betont, dass eine Regelung zur ordnungsgemäßen Prüfung des Altstadtvermögens zwingend notwendig sei und der STGT sich hierfür einsetzen sollte.

 

Herr Prahler geht darauf ein, dass der gemeinsame Ausschuss in der Erprobungsphase ist und es sich um einen begrenzten Zeitraum handelt. Der Ausschuss sollte sich selbst zur Frage der Fortführung in der gewählten Form äußern. Die Gemeinden des Amtes Grevesmühlen-Land waren im letzten Jahr Prüfungsschwerpunkt, da vorrangig die Eröffnungsbilanzen der Gemeinden geprüft werden mussten. Zur Prüfung des Sondervermögens Altstadt teilt Herr Prahler mit, dass schon bei der Einführung des NKHR eine vehemente Forderung vom STGT die Vereinfachung war. Problem sei, dass das Land weiterhin die kamerale Fürhung des Sondervermögens einfordere und diese in den Kernhaushalt kontinuierlich überzuleiten sei. Das Sondervermögen wird zudem bereits von mind. 4 Stellen geprüft, bevor der Rechnungsprüfungsausschuss sich damit beschäftigt. Er betont, dass diese Regelung nicht praktikabel sei.

 

Sachverhalt:

Der Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen - Land legt hiermit seinen jährlichen Bericht über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung vor.

Gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG M-V) vom 6. April 1993, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 720) berichtet der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadt-/Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung an sieben Werktagen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

 

Der Hauptausschuss nimmt den Jährlichen Bericht des Vorsitzenden des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen - Land über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung zur Kenntnis.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1835&TOLFDNR=25472&selfaction=print