24.03.2016 - 9 Teilfortschreibung Regionales Raumentwicklungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Prahler erläutert kurz die Inhalte und den Zweck des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg. Es gibt zwei wesentliche Änderungen zum bisherigen Stand. Die Mindestgröße von Windeignungsgebieten wurde von 50 auf 35 ha gesenkt. Der Mindestabstand zu Einzelhäusern oder Splittersiedlungen wird von 500 m auf 1000 m erhöht. Insgesamt hat sich damit die Anzahl der Windeignungsgebiete erhöht, wobei auch bestehende Gebiete entfallen, weil sie den vorgenannten Kriterien nicht entsprechen.

Neue Gebiete sind zum Beispiel Dassow, Schönhof, und im Stadtgebiet Grevesmühlen – der Steinbrink.

Es handelt sich hier um das erste Beteiligungsverfahren, auf das weitere folgen werden. Es wird durch das Land dann letztlich rechtskräftig gemacht. Danach ist einen Normenkontrollklage möglich.

 

Herr Reppenhagen stellt fest, dass eine Stellungnahme seitens der Stadt abgebeben werden sollte.

 

Herr Prahler erwidert, dass ein Entwurf für die Stellungnahme bereits im Sachverhalt der Beschlussvorlage formuliert wurde. Der Umweltausschuss hat hierzu den Hinweis gegeben, dass sich in den Gebieten geschützte Tierarten befänden.

 

Herr Jankowski fragt, ob es keinen Mindestabstand zu Waldgebieten gibt, der eingehalten werden muss.

Antwort Herr Prahler: Es muss kein Mindestabstand eingehalten werden.

 

Herr Reppenhagen empfindet die Umsetzung des Gebietes am Steinbrink aufgrund der Artenschutzproblematik für unwahrscheinlich.

 

Herr Jankowski erkundigt sich über die Einstellung der Nachbargemeinde Warnow zum Sachverhalt.

Antwort Herr Prahler: Die Gemeinde Warnow vertritt die gleiche Auffassung, wie auch hier im Sachverhalt formuliert.

 

Sachverhalt:

Die Stadt  ist im Rahmen der 1. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) aufgefordert Stellung zu nehmen (s. Anlage 1). Die Teilfortschreibung umfasst die Neuformulierung des Kapitels 6.5 Energie.

 

Das RREP hat für die Stadt/Gemeinde immer dann Auswirkungen, wenn Vorhaben der Stadt/ Gemeinde oder Dritter die Belange, die im RREP beschrieben sind, betreffen. Dann kann dies die Zulässigkeiten, Abstimmungserfordernisse oder Größenordnungen von Vorhaben beeinflussen.

 

Die neuen Programmsätze im Kapitel 6.5 Energie umfassen Neuregelungen insbesondere zur Bioenergie und Windenergie. Letzteres beinhaltet die Neufestlegung von Windeignungsgebieten nach neu beschlossenen, einheitlichen Kriterien, die in der Begründung ausführlich dargestellt sind (vgl. Abb. 19 in Anlage 2 der Beschlussvorlage).

 

Ziel der Raumordnung ist es, damit zu regeln, dass Windenergieanlagen grundsätzlich nur in diesen Windeignungsgebieten aufgestellt werden dürfen. Andernfalls dürften sie grundsätzlich überall im Außenbereich errichtet werden, wenn nicht öffentliche Belange dagegen sprechen. (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 5 BauGB)

 

Diese Kriterien sind auch für bereits bestehende Windeignungsgebiete angewendet worden. Grundsätzlich hatte dies zur Folge, dass diese nicht fortgeführt werden, was zur Folge hat, dass dort nach Rechtskraft dieser Teilfortschreibung keine Windenergieanlage mehr neu oder im Ersatz (sog. Repowering) errichtet werden dürften.

 

Dies stellt die 1. Beteiligungsrunde dar. Gesetzlich vorgeschrieben sind 2 Stufen der Beteiligung. Änderungen können sich auf Grundlage der eingehenden Stellungnahmen und deren rechtliche Beurteilung ergeben. Beschlüsse, die letztlich zur Rechtskraft des RREPs führen, werden von der Vollversammlung des Planungsverbands Westmecklenburg in öffentlicher Sitzung gefasst.

 

Für die Stadt ergibt sich unter Anwendung dieser Kriterien nach vorliegendem Entwurf folgendes:

 

Grevesmühlen

 

Programmsätze 6 und 12:

Die Stadt begrüßt die geplante Zielformulierung des Planungsverbandes, dass Biogasanlagen auf Basis von Reststoffbiomassen sowie auf der Grundlage von Wärmekonzepten zu erfolgen haben.

 

Konkret trägt dies dazu bei, dass die inzwischen in Grevesmühlen geschaffene Infrastruktur der Wärmeversorgung gesichert wird und unbotmäßiger Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen erfolgt. Es sollte jedoch klar gestellt werden, dass Bestandsanlagen im Zuge technologischer Innovationen umgebaut und /oder untergeordnete Erweiterungen möglich sind.

 

Programmsatz 8: Windeignungsgebiete

Die Stadt Grevesmühlen ist betroffen durch das neue Windeignungsgebiet 04/16, das in der Kartenblatt 2 als neues Eignungsgebiet (ohne Schraffur) und zudem als Potenzialsuchraum (mit Schraffur)  ausgewiesen ist (s. Anlage 2).

 

Bereits im Rahmen der Vorwegbeteiligung hat die Stadt auf artenschutzrelevante Problemstellungen hingewiesen und ein Artenschutzgutachten zur Kenntnis gegeben, das im Auftrag der Stadt im Jahre 2015 erstellt wurde und den westlichen Randbereich des geplanten Windeignungsgebietes betrifft.

 

Wir gehen mit Verweis auf die diesbezügliche Beschlusslage des Planungsverbandes davon aus, dass die tatsächliche Eignung zur Errichtung von Windenergieanlagen aufgrund artenschutzrechtlicher Belange bereits in dieser Planaufstellung Berücksichtigung findet, wenn sich diese aus bereits vorliegenden fachlichen Begutachtungen ergebe.

 

Insofern verweisen wir nochmals ausdrücklich auf das o.g. artenschutzrechtliche Fachgutachten und verbinden dies mit der Aufforderung zur Prüfung, ob das geplante neue Windeignungsgebiet unter Berücksichtigung der darin aufgeführten Belange in Gänge oder in  Teilen überhaupt geeignet ist. 

 

Zu dem dargestellten Potenzialsuchraum wird die Auffassung vertreten, dass in diesem Areal Biotopstrukturen bestehen, die der Ausweisung eines Windeignungsgebietes entgegenstehen. Im weiteren Verfahren sollte daher diese Fläche ersatzlos entfallen.

 

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung nimmt den beiliegenden Entwurf des Schreibens zur Beteiligung an der 1. Stufe des Beteiligungsverfahrens zustimmend zur Kenntnis und fordert die Verwaltung zur fristgerechten Versendung des Schreibens auf.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage