24.03.2016 - 8 Beschluss über eine Abschnittsbildung und Koste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt: 

 

In den betreffenden Straßen wurde 2015 die Beleuchtung erneuert.

Da die Wossidlo-Straße auf Grund ihrer geringfügigen Länge nur ein nichtselbständiges straßenrechtliches Anhängsel ist, bildet sie zusammen mit der verbundenen Storm-Straße ein zusammengehörendes Abrechnungsgebiet. Dieses ist durch diesen Beschluss formell festgesetzt.

Da die übrigen Teileinrichtungen nicht ausgebaut wurden, ist für die zeitgerechte Abrechnung der Beleuchtungserneuerung ein Kostenspaltungsbeschluss erforderlich, um die sachliche Beitragspflicht abgabenrechtlich entstehen zu lassen.

 

 

 

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Beschluss:  

Die T.-Storm-Straße bildet zusammen mit der R.-Wossidlo-Stra0e einen gemeinsamen Abrechnungsabschnitt gemäß § 4 der Straßenbaubeitragsatzung (SBS). Die genaue Abgrenzung ist in dem als Anlage beigefügten maßstabsgerechten Lageplan bildlich dargestellt.

Gemäß § 6 der SBS wird zur vorzeitigen Abrechnung der Teileinrichtung Beleuchtung eine Kostenspaltung beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1834&TOLFDNR=25311&selfaction=print