24.03.2016 - 7 Kostenspaltungsbeschluss für die Erhebung von S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Straßenbeleuchtung wurde in der betreffenden, auf dem als Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Lageplan näher gekennzeichneten Straße im Jahr 2015 erneuert. Die anderen Teileinrichtungen sind unverändert. Um die entsprechenden Straßenbaubeiträge jetzt erheben zu können, ist gemäß § 6 der Straßenbaubeitragsatzung ein Kostenspaltungsbeschluss erforderlich. Eines Abschnittsbildungsbeschlusses bedarf es nicht, da die Abgrenzung dieser Anlage eindeutig aus der Örtlichkeit erkennbar ist. 

 

 

 

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Beschluss:  

(löschen und überschreiben, wenn kein Beschluss gefasst)

Für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die erfolgte Erneuerung der Straßenbeleuchtung der John-Brinkmann-Straße, Klaus-Groth-Straße und Siebenmorgen wird für die getrennte Abrechnung dieser Teileinrichtung eine Kostenspaltung beschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1834&TOLFDNR=25310&selfaction=print