24.03.2016 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 

 Eine Einwohnerin des Ortsteiles Questin macht auf den sanierungsbedürftigen Zustand der Straße nach Questin aufmerksam. Ist es möglich die Straße zu verbreitern um somit der Zerstörung der Straßenränder durch breitere Landmaschinen entgegen zu wirken?

 

Herr Prahler erläutert, dass die Straße Teil des Instandhaltungsprogramms ist. Da ohne Fördergelder keine Erneuerung möglich ist, gäbe es keine Aussicht auf eine kurzfristige Lösung. Es werden aber nach wie vor einzelne Abschnitte instand gehalten.

Zur Breite des befestigten Straßenteils gibt es beim ländlichen Wegebau eine Vorgabe von 3,50 m.

 

Die Einwohnerin spricht weiterhin an, dass die Landmaschinen durchs Dorf fahren, obwohl es auch einen alternativen Weg gäbe.

 

Herr Prahler erklärt, dass die Ortsdurchfahrt eine öffentliche Straße ist, die über die Dorferneuerung gefördert wurde und somit landwirtschaftliche Befahrung gestattet ist.

 

Herr Reppenhagen ist ebenfalls der Auffassung, dass der Erntelärm zu akzeptieren ist. Es könne aber ein Gespräch mit dem Landwirt geführt werden, ob zukünftig der alternative Weg genutzt werden kann.

 

Eine Einwohnerin des Ortsteiles Questin fragt nach, ob es Planungen in Bezug auf das defekte Windrad bei Questin gibt.

 

Herr Prahler führt aus, dass eine Stellungnahme des Betreibers vorliegt und den Bauausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben wurde. Zurzeit wird intern die Schuldfrage geklärt. Erst danach wird entschieden, ob eine Reparatur stattfindet.

 

Herr Schulz erklärt erneut sein Unverständnis über das Zielabweichungsverfahren. Es handelt sich hier nach seiner Auffassung nicht mehr um Forschungsanlagen. Der Forschungszweck müsse bereits erfüllt sein und daher ein Rückbau erfolgen.

 

Die Einwohnerin fragt nach der Beteiligung der Einwohner bei der Teilforstschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms. Der Plan wäre irreführend, da bestehende Windkraftanlage nicht eingezeichnet sind und es auch nicht ersichtlich ist, mit welchen Windeignungsgebieten auf lange Sicht noch gerechnet werden muss.

 

Herr Prahler erläutert ausführlich die Planungen des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg und das öffentliche Beteiligungsverfahren. Im Plan ist dargestellt, wo in Zukunft Windkraftanlagen gestattet sind. Daher wurde auf die Darstellung entfallender Standorte verzichtet. Gleichwohl haben bestehende Windräder hier auch Berücksichtigung u.a. bei den Kriterien Umfassung von Ortschaften gefunden.

 

Herr Ditz ergänzt, dass die Gemeinde hier keine Sicherheiten geben kann, macht aber auch auf die Folgen aufmerksam, die eine Aufhebung des RREP hätte. Nach Bundesgesetz wäre dann die Aufstellung von Windkraftanlagen im Außenbereich grundsätzlich zulässig.

 

Frau Münter fühlt sich durch die Verwaltung im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens falsch beraten und zweifelt die Entscheidungen des Bürgermeisters an.

 

Der Bürgermeister erwidert, dass diese Kritik aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar sei.

 

An dieser Stelle bricht Herr Reppenhagen die Diskussion ab.