21.03.2016 - 7 Verordnung der Stadt Grevesmühlen über das Führ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Bauer kritisiert, dass der „Lustgarten“ vom Leinenzwang ausgenommen werden soll. Er betont die unmittelbare Nähe zur Kita bzw. dem Hort und der Straße.

 

Frau Strübing schlägt als Ersatz die Grünfläche neben dem Bahnhof vor.

 

Nach reger Diskussion empfiehlt der Umweltausschuss den „Lustgarten“ ersatzlos zu streichen und auch dort den grundsätzlichen Leinenzwang durchzusetzen.

Herr Neumann regt an, dass westlich des Vielbecker Sees mehr Mülleimer vorgehalten werden müssen.

 

Sachverhalt:

Mit der in der Anlage enthaltenen Verordnung der Stadt Grevesmühlen über das Führen von Hunden soll im Stadtgebiet ein grundsätzlicher Leinenzwang durchgesetzt werden. Ausgenommen davon sollen die „Bürgerwiese“, der „Lustgarten“ und die Grünfläche zwischen den Straßen „Am Wasserturm“ und „Grüner Weg“ sein. Zudem sollen geeignete Behältnisse zum Aufnehmen des Hundekots verpflichtend von den Hunde führenden Personen mitgeführt werden. Die Ordnungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind mit unterschiedlich hohen Verwarngeldern bewährt.

 

Der Umweltausschuss nimmt die Verordnung der Stadt Grevesmühlen über das Führen von Hunden zur Kenntnis.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage