21.03.2016 - 5 Kostenspaltungsbeschluss für die Erhebung von S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Herpich erläutert den Sachverhalt.

 

Sachverhalt:

Die Straßenbeleuchtung wurde in der betreffenden, auf dem als Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Lageplan näher gekennzeichneten Straße im Jahr 2015 erneuert. Die anderen Teileinrichtungen sind unverändert. Um die entsprechenden Straßenbaubeiträge jetzt erheben zu können, ist gemäß § 6 der Straßenbaubeitragsatzung ein Kostenspaltungsbeschluss erforderlich. Eines Abschnittsbildungsbeschlusses bedarf es nicht, da die Abgrenzung dieser Anlage eindeutig aus der Örtlichkeit erkennbar ist. 

 

 

 

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Beschluss:  

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss folgenden Beschluss:

Für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die erfolgte Erneuerung der Straßenbeleuchtung der John-Brinkmann-Straße, Klaus-Groth-Straße und Siebenmorgen wird für die getrennte Abrechnung dieser Teileinrichtung eine Kostenspaltung beschlossen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage