31.03.2016 - 10 Übertragung von Haushaltsansätzen in das Jahr 2016

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Stoffregen erläutert die Informationsvorlage.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 15 (5) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) ist der Gemeindevertretung eine Übersicht der Übertragung von Ermächtigungen zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die einzelnen Übertragungen sind in der Anlage erläutert.

Die Übertragung der Haushaltsansätze aus dem Jahr 2015 bewirkt die Abnahme der liquiden Mittel im Haushaltsjahr 2016, welche im Finanzhaushalt 2015 berücksichtigt wurde. Aufgrund des nicht ausgeglichenen Finanzhaushaltes der Gemeinde ist der Gesamtbedarf jedoch in die Planung 2016 als Kreditaufnahme aufzunehmen.

 

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Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.

 


Anmerkung: Der Bürgermeister weist darauf hin, dass das Programm der Baumaßnahme „Dorfmittelpunkt Harmshagen“ seit einem ¾ Jahr bei der Oberen Denkmalbehörde zur Genehmigung liegt. Beantragt ist ein Spielplatz mit einer Wippe und einer Schaukel. Hier muss die Gemeinde offensichtlich Geduld haben.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1830&TOLFDNR=25028&selfaction=print