08.02.2016 - 7 Projektaufruf des Wirtschaftsministeriums für E...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Böttcher stellt den Änderungsantrag Priorität 6 – Neugestaltung der Gedenkstätte Cap Arcona - aus der Prioritätenliste zu entfernen.

 

Herr Reppenhagen berichtet über die Beratungen des Bauausschusses sowie des Hauptausschusses zu dieser Thematik. Beide Ausschüsse sprachen sich für einen Tausch von Priorität 5 – Abriss der Betriebseinrichtungen im Bereich des ehem. Sägewerks – und      Priorität 6 – Neugestaltung der Gedenkstätte Cap Arcona – aus. Herr Reppenhagen beantragt den Tausch von Priorität 5 und 6.

 

Herr Schönfeldt macht deutlich, dass eine gute Mischung an förderfähigen Projekten vorgegeben wurde. Er betont, dass die Fördermöglichkeiten bis zum Jahr 2020 bestehen und es Anschlussprojekte geben muss, die nachgeschoben werden können. Hierzu schlägt er vor, dass die AG Wismarsche Straße ihre Arbeit aufnehmen muss, da dies aus seiner Sicht Kernpunkt der nächsten Förderung werden muss.

 

Herr Böttcher merkt an, dass er trotz Ablehnung seines Antrages für die Prioritätenliste stimmt, da es weitere Projekte gibt, die er für förderlich hält.

 

Herr Bendiks hat sich die Gedenkstätte Cap Arcona angesehen. Aus seiner Sicht ist es fraglich, warum die Sanierungsgkosten so hoch sind. Hierzu wünscht er eine Erläuterung.

 

Herr Prahler erläutert, dass die aufgeführten Kosten das Ergebnis einer Entwurfsplanung sind, die im Rahmen der interfraktionellen Arbeitsgruppe erarbeitet wurde. Die Kosten ergeben sich aus der Reparatur der Anlage, der neuen Zuwegung, sowie der inhaltlichen Neuaufstellung der Gedenkstätte.

 

Frau Scholz merkt an, dass sie selbst Mitglied der Arbeitsgruppe war und sich diese verantwortungsbewusst mit der Erarbeitung des Konzeptes beschäftigt hat. Ihrer Ansicht nach ist es für die Stadt positiv, sich um solche Projekte zu kümmern.

 

Herr Böttcher sieht in Bezug auf die Kosten den Schwerpunkt falsch gesetzt. Seiner Meinung nach sollten die Mittel für zukunftsfähige Projekte genutzt werden, wie z.B. Senkung der Kita-Beiträge, Unterstützung von Sportvereinen usw.

 

Herr Bühring betont, dass auch die Vergangenheit in die Stadt und auch den Landkreis gehört. Auch darüber müssen die Kinder etwas erfahren.

 

Frau Scholz ergänzt, dass das Projekt schon über Jahre geschoben wurde, da es keine Fördermittel gab und eine Umsetzung nur mit Fördermitteln möglich ist. Nun ist die Möglichkeit vorhanden.

 

Dr. Anderko schließt sich der Äußerung von Frau Scholz an. Er fügt ergänzend hinzu, dass die Fördermittel, die ausgereicht werden immer zweckgebunden sind.

 

Herr Böttcher ist der Ansicht, dass eine Zweckbindung auch für andere Projekte möglich ist. Die Sanierung ist, seiner Meinung nach, auch mit weniger Mitteln möglich.

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 26.11.2015 ist die Stadt Grevesmühlen vom Wirtschaftsministerium aufgefordert worden, konkrete Projektanträge für den Projektaufruf 2015 im Rahmen der EFRE-Förderung zu stellen. Die Projektauswahl und deren Reihenfolge haben nach den Hinweisen des Wirtschaftsministeriums in „geeigneter“ Form transparent und öffentlich zu erfolgen. Daher erfolgen die Auswahl der Projekte und die Festlegung deren Reihenfolge durch die Stadtvertretung nach eingehender Beratung in Fach- und Hauptausschüssen nach jeweils öffentlicher Beratung.

 

Dem Projektaufruf 2015 werden lt. Ankündigung alljährlich weitere Projektaufrufe bis zum Auslaufen der Förderperiode 2020 folgen. Die Förderung ist mit 75 % der förderfähigen Kosten benannt worden.

 

Die Vorauswahl der Einzelprojekte hatte sich einerseits auf das aktuelle ISEK aus dem Jahre 2014/15 zu beziehen. Die Einzelmaßnahmen sollten darin bereits benannt und mit hoher Priorität festgelegt worden sein, zudem sollte sich das damalig festgelegte Ranking in dem jetzigen Beschluss wieder finden. 

 

Andererseits ergeben sich aus den Maßgaben des Projektaufrufs zudem einige zu beachtende Gesichtspunkte wie folgt:

 

-          Die Maßnahme muss hinreichend planerisch vorbereitet sein und beschrieben werden können. Insbesondere ist ein Vorentwurf und/oder eine Kostenschätzung gem. DIN 276 erforderlich.

-          Die Maßnahme muss bis 2017 umgesetzt werden können.

-          Die Maßnahme muss ein Bauvolumen von 100 T€ übersteigen.

 

Die Einzelprojekte müssen sich ferner in eines der folgenden Oberkategorien wieder finden lassen:

 

A Umweltrelevante Verkehrsinfrastrukturprojekte

B Kindertageseinrichtungen 

C Stadtentwicklung/Städtebau zur und städtische Infrastruktur

 

 

In Folge dessen hat die Verwaltung die o.g. Einzelprojekte vorgeschlagen. Sie lassen sich wie folgt in den o.g. wesentlichen Eckpunkten beschreiben:

 

 

Name

Verweis ISEK 2014/15

Kat.

Planungsstand

Real. Umsetzung

Geplante Auszahlung

1

Mehrgenerationsspielplatz Bürgerwiese

Rang  6,

Seite 128

C

Entwurf von 201X

2016

330 T€

2

Abriss landwirtschaftlicher Hallen Wohngebiet Klützer Straße

Rang 1,

Seite 117 f.

C

Hausinterne Kostenschätzung

2016

300 T€

3

Neugestaltung Bahnhofsvorplatz

Rang 2, Seite 119 ff. 

A

Vorentwurf, Kostenschätzung 

2016 bis 2017

1.580 T€

4

Abriss der Betriebseinrichtungen im Bereich des ehem. ACZ/West I

Rang 1,

Seite 117 f.

C

Hausinterne Kostenschätzung

2017

350 T€

5

Abriss der Betriebseinrichtungen im Bereich des ehem. Sägewerks

Rang 1,

Seite 117 f.

C

Hausinterne Kostenschätzung

2017

 

400 T€

6

Neugestaltung Cap Arcona Gedenkstätte

Nicht enthalten

C

Kostenberechnung

2016

394 T€

 

Der erst genannte Maßnahme „Mehrgenerationenspielplatz Bürgerwiese“ wird nunmehr mit höchster Priorität eingestuft, da dessen Vorbereitungsstand weit ist und die bestehenden Spielplatzanlagen teilweise in einem sehr schlechten Zustand sind, so dass besondere Dringlichkeit für das Projekt gegeben ist.

 

Die Neugestaltung der Cap ARCONA Gedenkstätte besitzt ungeachtet der unterlassenen Erwähnung im ISEK eine hohe Priorität und wurde in den vergangenen 4 Jahren inhaltlich und planerisch sehr konkret und intensiv vorbereitet.

 

Betrachtet man die weiteren, als Schlüsselprojekte im ISEK benannten Projekte, so ergeben sich aus Sicht der Verwaltung folgende zu beachtende Beweggründe für eine Nichtbenennung:

 

Name

Verweis zum ISEK 2014/15

Kategorie

Planungsstand

Hinderungsgründe

Modernisierung, Erweiterungen und Neubau von Wohngebäuden in der Innenstadt

Rang 1,

Seite 116 f.

C

---

Z.Zt. sind keine privaten Einzelvorhaben geplant, deren Förderung 100 T€ übersteigen würde. Zudem sind die aktuellen privaten Baumaßnahmen in der Innenstadt über das Maßnahmenprogramm 2016 „Altstadt“ abgedeckt.

Modernisierung des Bahnhofs

Rang 2, Seite 119 f.

C

Ausführungsplanung

Modernisierung bereits begonnen, damit Förderungsausschluss

Aufwertung der Hauptgeschäftsstraßen und Plätze in der Innenstadt

Rang 3, Seite 121

C

---

Es liegen noch keine Planungen und somit Kostenermittlungen hierfür vor.

Umsetzung des Beleuchtungskonzepts

Rang 3, Seite 122

C

Machbarkeitsstudie

Für die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes mit Auszahlungen von über 100 T€ noch keine hinreichend konkrete Aufgabenstellung vor. 

Aufbau eines Geschäftsstraßenmanagements

Rang 4, Seite 123

?

---

Aus Sicht des Fördergebers nicht förderfähig, da keine Investition

Erweiterung des Piraten Openairs

Rang 4, Seite 124

C

---

Noch keine planerischen Voraussetzungen hierfür geschaffen.

Weiterentwicklung Gewerbegebiete

Rang 4, Seite 125

C

---

Noch keine planerischen Voraussetzungen hierfür geschaffen.

Breitbandausbau

Rang 4, Seite 125

C

---

Separate Förderung in Hoheit des Bundes, Landes und  durch Koordinierung von Seiten des  Landkreises initiiert

Leitsystem in die Stadt und innerhalb der Stadt

Rang 5,

Seite 126 f.

A

---

Aktuell keine Planungen von Einzelprojekten vorhanden

Ausbau des innerstädtischen Radwegenetzes

Rang 5, Seite 127

A

---

Aktuell keine Planungen von Einzelprojekten vorhanden

Vernetzung Ploggensee Vielbecker See

Rang 6, Seite 129

C

---

Es liegen noch keine Planungen und somit Kostenermittlungen hierfür vor.

Erschließung kultureller Besonderheiten

Rang 6, Seite 129

C

---

Aktuell keine Planungen von Einzelprojekten vorhanden

 

Zudem sind der Neubau einer Aula und die Erweiterung von Hortplätzen aktuell in Diskussion. Im ISEK 2014/15 sind diese beiden Projekte noch nicht als Schlüsselprojekt erfasst, wohl aber als Projekte (sh. Seite 144 ff.)  Dieses Projekt ist in 2016 mittels Arbeitsgruppe noch weiter zu spezifizieren und darauf aufbauend Grundsatzbeschlüsse zu fassen. Insofern kann ein konkreter Antrag zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag von Herrn Böttcher:

Ja-Stimmen:1

Nein-Stimmen:19

Enthaltungen: 1

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag von Herrn Reppenhagen:

Ja-Stimmen:17

Nein-Stimmen:4

Enthaltungen: 0

.

 

Reduzieren

 

Es folgt die Abstimmung über die gesamte Prioritätenliste in geänderter Form:

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Antragstellung im Rahmen des Projektaufrufs 2015 des Wirtschaftsministeriums MV für folgende Einzelprojekte:

 

Priorität 1:

Neugestaltung Mehrgenerationenspielplatz Bürgerwiese

 

Priorität 2:

Abriss der landwirtschaftlicher Hallen im Bereich des Wohngebietes Klützer Straße

 

Priorität 3:

Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und deren Zuwegungen und Umfeldes

 

Priorität 4:

Abriss der Betriebseinrichtungen im Bereich des ehem. ACZ-Geländes

 

Priorität 5:

Neugestaltung der Gedenkstätte Cap Arcona

 

Priorität 6:

Abriss der Betriebseinrichtungen im Bereich des ehem. Sägewerks

 

 

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:21

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen0

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1825&TOLFDNR=24880&selfaction=print