02.02.2016 - 10 1. Änderung städtebaulicher Vertrag zum Bebauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Prahler macht Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

 

Herr Bibow erkundigt sich, ob Arbeiten an der Straße notwendig sind, um sie für die Anlieger nutzbar zu machen.

 

Herr Prahler teilt mit, dass die Straße in Ordnung ist, aber im Zuge der Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes Arbeiten notwendig werden.

 

Herr Krohn fragt nach, was mit den alten Mauern des Güterbahnhofs passiert.

 

Herr Prahler antwortet, dass diese abgerissen werden.

 

Herr Schönfeldt erkundigt sich, was mit dem kleinen Häuschen neben dem Bahnhof passiert.

 

Herr Prahler informiert, dass sich das Haus auf dem Grundstück befindet, für das mit dem Grundstückseigentümer Einvernehmen hinsichtlich des Erwerbes besteht. Nach dessen Volzug wird eine einvernehmliche Entmietung beabsichtigt und hiernach der Abriss des Gebäudes.

 

Sachverhalt:

Der Städtebauliche Vertrag zum B-Plan Nr. 37 (Beschluss vom 02.02.2015 / VO/12SV/2014-523) soll im Paragraph E 3 geändert werden (1. Änderung des städtebaulichen Vertrages).

Die Änderung des Vertrages wird aus folgenden Gründen von der Verwaltung empfohlen:

Gegenwärtig finden Überlegungen zur Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschließlich des unmittelbaren Umfeldes und der Anbindung an den Gebhartweg statt.

Diese Überlegungen sollen in einen Gestaltungsplan einfließen und im Bauausschuss diskutiert werden. Ziel ist ein schlüssiges Gesamtkonzept für diesen Bereich.  Danach kann erst ein Projektauftrag erfolgen.

Aus den genannten Gründen erscheint es sinnvoll, dass eine vorzeitige Asphaltierung des Gebhartweges, wie ursprünglich angedacht in Eigenregie des Investors, zum gegenwärtigen Zeitpunkt wenig Sinn macht. Daher wird eine einmalige Ablöse in Geld empfohlen.

 

 

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die 1. Änderung des

    städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan Nr. 37 „ Einzelhandel am Bahnhof“ der

    Stadt Grevesmühlen laut Anlage.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Investor.

Langness GmbH & Co.KG

Geschäftsführer Herr Dr. Hermann Langness

Posthofstraße 4

24321 Lütjenburg,

    die 1. Änderung des städtebaulichen Vertrages gemäß Anlage abzuschließen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage