25.11.2008 - 8 Verlängerung der Veränderungssperre für den Gel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 25.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 07.12.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Ortslage Jamel“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan verfolgt die Gemeinde das Ziel, den dörflichen Charakter der Ortslage zu bewahren und die notwendige Entwicklung zu steuern.
Zur Sicherung der angestrebten Planung hat die Gemeindevertretung am gleichen Tag eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich beschlossen. Die Veränderungssperre wurde am 21.12.2006 bekannt gemacht und wurde somit am 22.12.2006 wirksam.
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren und somit mit Ablauf des 22.12.2008 außer Kraft.
Die Gemeinde kann die Frist jedoch nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängern.
Da sich der Bebauungsplan Nr. 19 noch im Aufstellungsverfahren befindet, ist zur Sicherung der gemeindlichen Planung eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erforderlich.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Gägelow „Ortslage Jamel“.
Der Satzungstext und die Übersichtskarte über den Geltungsbereich sind beigefügt.
Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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297,8 kB
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