03.12.2015 - 14 Beschluss zur Beantragung von Verkehrsrechtlich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 62 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG M-V) gelten alle Straßen als öffentlich gewidmet. Damit sind die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer ohne Einschränkung nutzbar. Für die in den Anlagen dargestellten Straßenabschnitte soll die Nutzung jedoch eingeschränkt werden, da sich die Straßen in einem Zustand befinden, der eine Befahrung durch Fahrzeuge nur eingeschränkt zulässt. Die Straßen sind teilweise in einem maroden Zustand, was einerseits den nicht ausreichend vorhandenen Tragschichten als auch dem äußerst schlechten Baugrund geschuldet ist.

Um weitere Schäden an den Straßen zu verhindern, ist dringend eine Sperrung für Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 7,5 t (3,5 t) erforderlich.

Die Gemeinde erwägt daher, für die hier in Rede stehenden Straßenabschnitte Tonnagebegrenzungen auszuweisen. Voraussetzung hierfür ist die Beantragung von Verkehrsrechtlichen Anordnungen beim Landkreis Nordwestmecklenburg.  

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verkehrsrechtlichen Anordnungen lt. Sachverhalt beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen: 

 

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