16.09.2008 - 10 Schulträgerschaft Schule Proseken

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Seit Auflösung des Amtes Gägelow und Zuordnung der Gemeinde Gägelow zum Amt Grevesmühlen-Land zum 01.01.2005 nimmt das Amt Grevesmühlen-Land die Aufgaben der Schulträgerschaft wahr. Ein rechtswirksamer Schulträgerwechsel ist nach Auffassung des Innenministeriums und Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern nicht erfolgt, da der Wechsel der Schulträgerschaft nach § 105 Absatz 1 Schulgesetz M-V einer Genehmigung der obersten Schulaufsichtsbehörde bedarf.

Das Bildungsministerium hat das Amt Grevesmühlen-Land deshalb mehrfach aufgefordert, hier einen rechtswirksamen Zustand rückwirkend zum 01.01.2005 herbeizuführen. In jedem Fall ist ein Beschluss der Gemeindevertretung Gägelow erforderlich. Die vorliegenden Umstände, dass infolge der Verwaltungsreform im Amtsbereich Grevesmühlen-Land nur die Gemeinde Gägelow Schulaufgaben übertragen hat sprechen dafür, dass eine Rückübertragung der Schulträgerschaft sinnvoll erscheint.

Sie kann nach § 127 Abs. 5 KV M-V verlangt werden, wenn sich die Verhältnisse, die der Übertragung zugrunde lagen wesentlich geändert haben.

Das Bildungsministerium hat gegenüber der Verwaltung signalisiert, dass es der Rücknahme der Schulträgerschaft durch die Gemeinde Gägelow positiv gegenübersteht.

Die Gesamtproblematik ist in den letzten 2 Jahren in den Ausschüssen und in der Gemeindevertretung mehrfach besprochen worden. Auch die finanziellen Auswirkungen sind umfassend dargestellt worden.

Deshalb wird dieser Beschlussvorlage lediglich noch einmal die Übersicht des Geschäftsbereichs Finanzen zu der Belastung der Gemeinde nach Übernahme der Schulträgerschaft ausgereicht.

 

Hinsichtlich der Haushaltsabwicklung im Jahre 2008 wird durch die Verwaltung aus Vereinfachungsgründen vorgeschlagen, die Einzelbuchungen bis zum Jahresende weiter über den Amtshaushalt Grevesmühlen-Land vorzunehmen. Der Ausgleich der im Amtshaushalt entstehenden Unterdeckung erfolgt am Jahresende durch Zahlung der Gemeinde Gägelow.

Die Nachtragshaushalte des Amtes Grevesmühlen-Land und der Gemeinde Gägelow werden entsprechend vorgelegt.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Übernahme der Schulträgerschaft für die Regionale Schule mit Grundschule Proseken rückwirkend zum 01.01.2005 und übernimmt damit auch das Eigentum an der Schulimmobilie einschließlich Turnhalle sowie der daraufliegenden Verpflichtungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               10

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0