09.06.2015 - 6 Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 09.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Mallentin wurde zum 01.01.2010 aufgestellt.
Frau Lenschow erläutert den gesetzlichen Rahmen und den Umfang des Projektes zur Aufstellung der Bilanzen im Zusammenhang mit dem Frühstarter-Status. Großen Raum nahm hier vor allem die Erfassung und Bewertung des Infrastrukturvermögens ein. Insbesondere die Schaffung der digitalen Grundlagen erforderte erhebliche personelle Kapazitäten. Ein Gemeinschafsprojekt der Verwaltungsgemeinschaft Grevesmühlen mit dem Zweckverband Grevesmühlen, dem Gymnasium am Tannenberg, dem Amt Schönberger Land, dem Amt Klützer Winkel sowie der Hochschule Wismar ermöglicht es, die einmal erfassten Daten auch künftig nicht nur für bilanzielle Zwecke, sondern für die allgemeine Verwaltungsarbeit zu nutzen.
Die Bilanzsumme beträgt 5.144.328,47 Euro. Frau Lenschow erläutert die wichtigsten Positionen der Aktiv- und Passivseite. Die Eigenkapitalquote, bezogen auf die Bilanzsumme, beträgt 76,4 %. Rund 13 % der Sachanlagen wurden über Sonderposten (Fördermittel) finanziert.
Der gemeinsame Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land hat die Bilanz in mehreren Sitzungen vom 05.05.2015 bis 21.05.2015 einer eingehenden Prüfung unterzogen. Prüfungsschwerpunkte waren vor allem die Inventuren, die Anwendung der Bewertungsvorschriften, Grundstücke, Gebäude, Forderungen, Rückstellungen und die Verbindlichkeiten. Die Prüfungsergebnisse sind in dem beigefügten umfangreichen Prüfbericht zusammengefasst. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat keine Beanstandungen und daher der Gemeindevertretung empfohlen, die Eröffnungsbilanz zu beschließen.
Die Feststellung der Bilanz durch die Gemeindevertretung ist Voraussetzung für die Genehmigung des Haushaltes 2015 durch die untere Rechtsaufsicht.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
5,9 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
