30.06.2015 - 12 1. Änderung der Satzung zur Ortsgestaltung im O...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister informiert die anwesenden Bürger, dass die eingebrachten Anregungen und Einwände aufgenommen und im Rahmen von Ausschusssitzungen ausführlich diskutiert wurden. Die Gemeindevertretung hat sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt.

Herr Freitag informiert über eine Ortsdurchfahrt in Roxin. Dabei ist ihm aufgefallen, dass bisher bestehende Festsetzungen nicht durchgesetzt werden (Einzäunung des Spielplatzes). Daher wird auch die Notwendigkeit dieser Satzung in Frage gestellt. Warum wird nicht der ganze Ort Roxin in diese Satzung aufgenommen, sondern nur ein paar Bauerngehöfte.
Der Bürgermeister vertritt die Auffassung, dass für den OT Roxin trotzdem eine Gestaltungssatzung gebraucht wird. Hierbei bezieht sie sich auf den Bereich, der auch in der alten Satzung festgelegt war, da dieser Bereich schützenswürdig ist. In der neuen Satzung wurden Dinge aufgenommen, um den Ort attraktiver zu machen (z. B. neue Farbgestaltungsmöglichkeiten).
 

Frau Schönfeldt-Prautsch merkt an, dass Maschendrahtzäune mit dahinter gepflanzter Hecke erlaubt sind und Stabgitterzäune gestrichen wurden. Die gemeinsame Ausschusssitzung hatte sich aber doch dafür entschieden, dass Stabgitterzäune bleiben sollten.
Herr Mahnel erklärt, dass im oberen Abschnitt Metallzäune aufgenommen wurden und daher die Stabgitterzäune gestrichen sind.
Herr Koth informiert, dass auch Stabgitterzäune Metallzäune sind und deshalb nicht gesondert erwähnt werden müssen.

Ansonsten ist die Gemeinde weitestgehend den eingebrachten Vorschlägen und Wünschen gefolgt.
 

Die gesamte Ortsgestaltungssatzung wird im Schnelldurchlauf durch Herrn Mahnel erläutert.

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Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung der Satzung zur Ortsgestaltungssatzung im Ortsteil Roxin (ehemalige Gemeinde Mallentin) und während der Beteiligung der berührten Behörde eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal laut Anlage geprüft.

Es ergeben sich:

-zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und

-nicht berücksichtigte Stellungnahmen und Anregungen.

Die Abwägung zur 1. Änderung der Satzung zur Ortsgestaltung im Ortsteil Roxin wird von der Gemeindevertretung gemäß Anlage beschlossen (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zusetzten.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal beschließt die 1. Änderung der Satzung zur Ortsgestaltung im Ortsteil Roxin (ehemalige Gemeinde Mallentin) aufgrund des § 86 Abs.1 und 2 der Landesbauordnung M-V (LBauO-M-V) und des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land M-V, bestehend aus dem Satzungstext und dem Lageplan zum Geltungsbereich, als Satzung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die 1. Änderung der Satzung zur Ortsgestaltung im Ortsteil Roxin  ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während  der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 10

Nein- Stimmen:1

Enthaltungen:3

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1677&TOLFDNR=23165&selfaction=print