30.06.2015 - 11 Satzung der Gemeinde Stepenitztal über die Ergä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Der Entwurf der Satzung, bestehend aus dem Lageplan, den Inhaltlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

  1. Der Entwurf der Satzung und der Entwurf der Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

  1. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Stepenitztal deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

 

  1. Weiterhin ist mitzuteilen, dass bei Aufstellung der Satzung ein Antrag nach  § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 14

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage