30.06.2015 - 13 Beschluss zur Höhe der Aufwandsentschädigung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der am 14.03.2015 gewählte Wehrführer der FF Stepenitztal eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes nach der seit 01.01.2014 gültigen Entschädigungsverordnung vom 01.01.2015 an erhält.

Der stellvertretende Wehrführer erhält die Hälfte vom Höchstsatz des Wehrführers.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 14

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0