30.06.2015 - 13 Beschluss zur Höhe der Aufwandsentschädigung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 30.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Pahlke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der am 14.03.2015 gewählte Wehrführer der FF Stepenitztal eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes nach der seit 01.01.2014 gültigen Entschädigungsverordnung vom 01.01.2015 an erhält.
Der stellvertretende Wehrführer erhält die Hälfte vom Höchstsatz des Wehrführers.
