27.05.2015 - 8 Anfragen und Mitteilungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

-          Der Bürgermeister informiert über die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie. Für das Gemeindegebiet Warnow ist zwar kein Potenzialsuchraum ausgewiesen, aber in unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich neuer Potenzialsuchraum in der Gemarkung Santow. Die Stellungnahme der Gemeinde Warnow zur informellen Vorabbeteiligung der Gemeinden wird verlesen.
Insbesondere wird in der Stellungnahme auf das vorhandene FFH-Gebiet „Santower See“, Naturschutzgebiet „Santower See“ sowie Artenschutz für bedrohte Vogelarten hingewiesen.
Als zuständige Fachbehörde sind das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg sowie das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V im Beteiligungsverfahren zu beteiligen. Ebenso sollte der NABU aufgrund der bestehenden konkreten örtlichen Kenntnisse der naturschutz- und artenschutzrechtlichen Belange unbedingt eingebunden werden.
 

Der Bürgermeister hat sich im Vorfeld der Sitzung beim Landkreis, Herrn Bohm, nach dem Stand der Dinge in Sachen Ortsdurchfahrt Warnow erkundigt.
Die Antwort des Landkreises (Herrn Berchthold) vom 26.05.2015 zum Ausbau K 18 OD Warnow wird verlesen. Nach Aussage des Landkreises wird durch zwei anerkannte Umweltverbände die Untersuchung von weiteren Alternativvarianten gefordert:
1. Abstufung der Kreisstraße zwischen Warnow und Damshagen zur Gemeindestraße
2. Trassenverschiebung der geplanten Straße in Seehagen von West nach Ost in Abschnitten mit einseitiger Baumreihe (die Baumfällungen könnten in diesen Bereichen minimiert aber nicht vermieden werden). Eine Trassenverschiebung würde aber Grunderwerb im Bereich der östlichen Grundstücke Seehagen (von Patzelt bis Rohde) zur Folge haben.
Diese Variante ist nun auf ihre Umweltverträglichkeit zu untersuchen und den anderen bereits vorliegenden Varianten gegenüberzustellen. Die entsprechende Umweltverträglichkeitsstudie wird bis zum Jahresende bearbeitet. Nach Auswertung der Ergebnisse und Feststellung der umweltverträglichsten Variante wird die weitere Verfahrensweise festgelegt.

Im einem weiteren vorliegenden Schreiben des Landkreises NWM, Fachdienst Bau und Gebäudemanagement, Herr Bohm, wird die Gemeinde aufgefordert, eine Stellungnahme zu einer Abstufung der Kreisstraße K18 zur Gemeindestraße zu geben.

Die Gemeindevertretung beschließt folgende Stellungnahme zum Ausbau der
K 18 Ortsdurchfahrt Warnow und beauftragt die Verwaltung, wie folgt zu antworten: (an LK NWM, FD Bau und Gebäudemanagement, Herr Berchthold, Postfach 1565, 23958 Wismar)

„…,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 27.04.2015 hat die Gemeindevertretung Ihre Bitte um Stellungnahme in der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.05.2015 beraten und die Verwaltung beauftragt, wie folgt hierauf zu antworten:

Ihre Anfrage bezieht sich auf eine Anregung im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Träger, die eingeleitet wurde, um den Ausbau der Ortsdurchfahrt der K 18 durch die Ortslage Warnow vorzubereiten.
Die Anfrage ist insofern irreführend, da die aktuellen Ausbauplanungen hinsichtlich der Wahl des Ausbaubedarfs sich auf konkrete Verkehrsbelastungen beziehen, die sich ungeachtet der Widmung der Straße ergeben. Es ist also davon auszugehen, dass auch bei einer Umwidmung der Straße die zur Rede stehenden Regelausbaubreiten erforderlich werden.

Die Gemeinde geht ferner davon aus, dass keine gesetzliche Grundlage dafür besteht, die Umwídmung der Kreisstraße zu einer Gemeindestraße vorzunehmen. Vielmehr geht die Gemeinde davon aus, dass die entsprechenden Voraussetzungen für die Einordnung als Kreisstraße gem. § 3 Ziffer 2 StrWG-MV weiterhin gegeben sind. Sie geben auch in Ihrem o. g. Schreiben keine Hinweise darüber, ob dies von Ihnen anders eingeschätzt wird.

Die Gemeinde hegt kein Interesse an einer Widmung der Ortsdurchfahrt zu einer Gemeindestraße. Die Gemeinde darf dies auch gar nicht erwägen, da die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet ist, nur finanzielle Belastungen einzugehen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist. Es würde zudem auch nicht dem Allgemeinwohl dienen, da der Landkreis selbst seiner Verpflichtung zum Ausbau der Kreisstraße nachkommen möchte.““

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:7
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0


Letztendlich wird in der abschließenden Diskussion folgendes festgestellt:
1. Die Gemeinde ist nicht in der Lage eine Straße von 8 km Länge zu unterhalten, insbesondere auch im Hinblick auf Winterdienst.
2. Bei einem Ausbau der Straße würde die Straßenausbaubeitragssatzung greifen, und die Bürger müssten die Straße bezahlen.

Die Gemeindevertretung ist verärgert über das Vorgehen der Umweltverbände. Es wird vermutet, dass durch die Untersuchung irrwitziger Varianten der Bau der Straße verzögert oder verhindert werden soll.

Durch die Hintertür soll der mit überwältigender Mehrheit getroffene Beschluss der Bürger der Gemeinde (6 m Ausbau der Straße) ausgehebelt werden.