14.07.2008 - 7 Beschluss einer ausserplanmäßigen Ausgabe zur E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Die Gemeinde Mallentin hat mit Tauschvertrag des Notars Hölscher in Grevesmühlen Ur.-Nr.:367/2000 vom 02.03.2000 über das Flurstück 121 der Flur 1 in der Gemarkung Hof Mummendorf verfügt. Da gemäß Bescheid vom 27.09.2007 für diesen Vermögenswert die Zuordnung zugunsten der BVVG festgestellt wurde, ist die Gemeinde gem. § 8 Abs. 4 VZOG zur Auskehr des Erlöses an die BVVG verpflichtet. Weil bei der Planung für das Haushaltsjahr 2008 diese Einforderung der Erlösauskehr noch nicht vorauszusehen war, erfolgte keine Einstellung in den Haushalt.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Erlösauskehr für das Flurstück 121 der Flur 1 in der Gemarkung Hof Mummendorf an die BVVG in Höhe von 2.300,81 € durch eine außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 52 KV aus der Rücklage vorzunehmen

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 4

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0