14.12.2015 - 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.1 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schulz erläutert, dass der Bauausschuss sich ausführlich mit der Vorlage beschäftigt hat. Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Begründung um die Formulierung zum Bodenschutz zu erweitern und in den Text-Teil B  folgende Formulierung aufzunehmen:

Der Oberboden ist gemäß §202 BauGB in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Erforderliche Bodenarbeiten sind schonend und unter sorgfältiger Trennung von Oberboden und Unterboden durchzuführen. Unnötiges Befahren oder Zerstören von Oberboden ist nicht zulässig. „

 

Herr Böttcher fragt nach, ob für die Sorgen der Anwohner, bezüglich des Befahrens des Rosenweges mit Baufahrzeugen, schon eine Lösung gefunden wurde.

 

Herr Prahler informiert, dass im Planungsprozess hierzu abschließend keine Formulierungen gefunden werden konnte. Wie bereits im Bauausschuss zugesagt, soll die vorhandene Baustraße hinter dem Supermarkt ergänzt und durch die Baufahrzeuge genutzt werden. Somit erfolgt eine Entlastung des Rosenweges.

 

Herr Böttcher bittet darum, die Anwohner darüber zu informieren.

 

Herr Schiffner fragt nach, ob es richtig ist, dass in dem Wohngebiet nur ein Vollgeschoss errichtet werden kann.

 

Herr Prahler erläutert, dass nur ein Vollgeschoss vorgesehen ist. Das Wohngebiet ist in

mehrere Teilbereiche unterteilt. Teilweise können Häuser in Bungalow-Bauweise errichtet werden und teilweise Häuser mit Satteldach mit der üblichen Dachneigung, wobei das Dachgeschoss ausgebaut werden kann. Dies gilt jedoch nicht als Vollgeschoss.

 

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 34.1 durchgeführt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am Aufstellungsverfahren beteiligt. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit zur Stellungnahme genommen und Stellungnahmen abgegeben.

 

Im Ergebnis ergeben sich

-zu berücksichtigende,

-teilweise zu berücksichtigende,

-nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

 

Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

1.  Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach

§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen und

Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach

§ 3 Abs. 1 BauGB hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung  ergeben sich

-zu berücksichtigende,

-teilweise zu berücksichtigende und

-nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 20

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1594&TOLFDNR=24507&selfaction=print