14.12.2015 - 8 Haushaltssatzung/Haushaltsplan der Stadt Greves...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auch zum Haushalt für das Jahr 2016 macht Herr Schiffner einige Ausführungen. Auch im nächsten Jahr sind Ergebnis- und Finanzhaushalt nicht ausgeglichen. Herr Schiffner macht deutlich, dass das Haushaltssicherungskonzept auch im nächsten Jahr fortgesetzt werden muss..

 

Herr Fett erscheint um 18.25 Uhr, damit sind 22 von 25 Stadtvertretern anwesend.

 

Herr Schönfeldt dankt den Mitarbeitern der Verwaltung für die Erarbeitung des Haushaltes und würdigt diese Leistung. Auch er geht auf die höhere Pro-Kopf-Verschuldung ein und zieht Vergleiche mit anderen Städten. Herr Schönfeldt spricht weiterhin die Personalentwicklung an. Diese ist in den letzten 4 Jahren konstant geblieben. Er schlägt vor, das Personalkonzept für die Stadtvertreter, die seit dieser Legislaturperiode in der Stadtvertretung tätig sind, auszureichen. Außerdem sollte der aktuelle Stand der Personalentwicklung im Hauptausschuss oder der Stadtvertretung dargelegt werden.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2016 aufgestellt.

 

Die Fachausschüsse haben den Entwurf des Haushaltsplanes in ihrer gemeinsamen Sitzung am 08. Oktober 2015 diskutiert und Kürzungen, insbesondere im investiven Bereich, vorgeschlagen, die in die vorliegende Fassung eingearbeitet wurden.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2016.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2016 zuzustimmen.                     

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 20

Nein- Stimmen:2

Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage