03.11.2015 - 9 Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der energetisc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Böttcher erkundigt sich, ob die Gebäude nur durch Flüchtlingskinder oder auch durch einheimische Kinder genutzt werden.

 

Frau Lenschow erläutert, dass bei der Antragstellung mehrere Gründe eine Rolle spielen. Die Maßnahme war planmäßig im Haushalt 2016 eingestellt, noch bevor es Kenntnis über dieses Förderprogramm gab. Jetzt besteht die Möglichkeit, die Maßnahme umzusetzen.

 

Herr Baetke erkundigt sich, ob es schon Daten zur Photovoltaik-Anlage vorliegen, die 2013 auf den Gebäuden der Ploggenseeschule installiert wurde.

 

Herr Prahler informiert, dass die Daten zur nächsten Stadtvertretung schriftlich ausgereicht werden.

 

Herr Schiffner bittet um Erläuterung zur Förderquote.

 

Herr Prahler führt aus, dass sich diese erst nach der Antragstellung ergibt. Eine Förderung bis zu 45% ist möglich.
 

 

Sachverhalt:

Sehr kurzfristig erhielt die Verwaltung beiliegenden Projektaufruf des Bundes zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen des Sports, der Jugend und der Kultur. Bundesweit sind demnach 140 Mill. € zur Verfügung gestellt worden.

 

Das Programm stellt auf Sanierung bestehender Einzelgebäude als auch komplexere städtebauliche Maßnahmen ab, diese sollen sich aus vorhandenen Stadtentwicklungskonzepten herleiten lassen und insbesondere zur Verminderung des CO2-Ausstosses führen. Zudem dürfen die Bauprojekte noch nicht begonnen, müssen aber bis 2018 abgeschlossen sein. Die Förderanträge sollen bis zum 28.10.2015 dem Landesministerium vorgelegt und bis zum 13.11.2015 an das Bundesministerium gestellt werden.

 

Insofern entfallen als mögliche Projektinhalte z.B. der BürgerBahnhof (bereits begonnen), die Aula/Hort (noch nicht hinreichend konkret für einen Förderantrag vorbereitet), aber auch das Projekt Cap Arcona (keine CO2 Minderung).

 

In den bisherigen Haushaltsberatungen zum Haushalt 2016 wurde die energetische Sanierung der Außenfassade der beiden bisher lediglich teilsanierten Häuser 2 und 3 im Schulkomplex Grundschule Am Ploggensee mehrheitlich befürwortet.  Geplant ist die Verbesserung der Dämmung der Außenfassade sowie die Erneuerung  der Fenster entsprechend des bereits umgesetzten Planungskonzepts des Hauses 1.

 

Die energetische Sanierung dieser Häuser ist aufgrund der stetig steigenden Energiekosten und durch die vermehrte Nutzung u.a. durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern indes geboten.

 

Im ISEK 2014 unter Ziffer 106 „Erhalt und Festigung des Ausbildungsstandortes“ ist die Maßnahme als Projekt erfasst.  Die Umsetzung des Projektes erbringt eine Sicherung des Schulstandortes und eine deutliche Verbesserung der städtebaulichen Situation durch die gleichzeitig erreichte Ortsbildverbesserung. Die Kosten sind mit 515 T€ für beide Häuser veranschlagt. Die Förderung ist im Projektaufruf mit 45 % im Regelfalle angegeben. 

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt, dass für die für 2016 vorbereitete und im Haushaltsentwurf 2016 enthaltene energetische Ertüchtigung der Häuser 2 und 3 auf dem Gelände des Schulkomplexes „Grundschule Am Ploggensee“ ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes gestellt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 21

Nein- Stimmen:0Enthaltungen:   0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1593&TOLFDNR=24094&selfaction=print