03.11.2015 - 8 Änderung des Durchführungsvertrages zur Satzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Münter erläutert ihre Ansicht zu diesem Vorhaben und spricht sich gegen die Größe des geplanten Gebäudes aus. Das Gebäude sollte sich an die Bebauung in der Karl- Marx-Straße anpassen.

 

Herr Böttcher pflichtet der Ansicht von Frau Münter bei. Seiner Ansicht nach sollte bei zukünftiger Bebauung darauf geachtet werden, dass die Gestaltung von Gebäude in das Gesamtbild passt.

 

Herr Baetke berichtet aus der letzten Sitzung des Bauausschusses, dass dort interessierte Bürger zu diesem Vorhaben anwesend waren und dies ein positives Signal ist.

 

Herr Schönfeldt spricht sich für dieses Vorhaben aus und sieht es als Möglichkeit viele Leute in die Stadtmitte zu ziehen.

Dr. Anderko macht darauf aufmerksam, dass dort kein Monumentalbau entsteht und spricht sich ebenfalls für dieses Vorhaben aus.

 

Frau Oberpichler betont, dass in der Karl-Marx-Straße auch mehrere Mehrfamilienhäuser stehen.
 

Sachverhalt:

Aufgrund des Kaufvertrag UR-Nr. 945/2012 vom 18.06.2012 hat eine Eigentümerwechsel stattgefunden. Der neue Eigentümer und Vorhabenträger ist, die der Stadt bereits bekannte, GST-Service GmbH & MHH Hausservice GmbH.  Der neue Eigentümer hat erklärt in die Pflichten und Bindungen des mit dem Voreigentümer abgeschlossenen Durchführungsvertrages einzutreten.

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des Durchführungsvertrages zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Grevesmühlen „Wohnbebauung Karl-Marx-Straße“ gemäß Anlage.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Änderung des Durchführungsvertrages mit dem neuen Vorhabenträger, abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 15

Nein- Stimmen:2Enthaltungen:  4

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1593&TOLFDNR=24093&selfaction=print