08.06.2015 - 12 Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 08.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Stadtpräsident informiert über den gemeinsamen Antrag der CDU und SPD Fraktionen.
Dieser wird von Herrn Faasch verlesen:
Die CDU & SPD- Fraktionen beantragen, den Beschluss der Stadtvertretung vom 13.04.2015, die 50:50 Regelung (Eltern/Stadt) für die Kinderkrippenplätze, für den Geltungszeitraum der aktuellen vorliegenden Kostenkalkulation zu unterbrechen und bis zum nächsten Ergebnis der Kostenverhandlung bei den gegenwärtigen Elternbeträgen zu belassen. Die Elternbeträge bleiben somit unverändert, bei einem Ganztagesplatz in Höhe von 343,90€ und bei einem Teilzeitplatz in Höhe von 227,79€, stehen.
Begründung:
- Dem Stadtvertreterbeschluss vom 13.04.2015 (die 50:50- Regelung Eltern/Stadt) haben unsere Fraktionen nur zugestimmt, da auch bei den Eltern eine kleine Entlastung aufgrund der gesunkenen Platzkosten zu verzeichnen war und sich die Stadt Gre-
vesmühlen in der Haushaltskonsolidierung befindet. Jedoch können unsere Fraktionen es vor den Eltern der Krippenkinder nicht vertreten, dass aus einer angekündigten Senkung des Elternbetrages von 5,70€ eine Erhöhung um 12,14€ pro Ganztagesplatz wird.
- Da sich die Platzkosten im Bereich der Kinderkrippe, im Vergleich zum Vorjahr, vorrangig durch Absenkung des Personalschlüssels insgesamt um 147,12€ gesenkt wurden, was sehr positiv ist, können im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Stadt Grevesmühlen immer noch Einsparungen erzielt werden.
Herr Scharnweber ist der Ansicht, dass dieser Konflikt hätte vermieden werden können.
Herr Böttcher wiederholt seine Nachfrage aus der letzten Sitzung, was mit der Ersparnis passiert.
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Mittel in den allgemeinen Haushalt einfließen und es keine gesonderten Projekte gibt.
Frau Kausch merkt an, dass die Voreiligkeit des Beschlusses ein negatives Ergebnis herbeigeführt hat. Sie gibt zu Bedenken, dass es durch Zustimmung des Antrages zu einer Bevorzugung der anderen Krippenkinder auf Kosten der Stadt kommt.
Herr Baetke berichtet, dass sich in der Kalkulation auch der Hort wiederfindet und dort eine Entlastung der Eltern durch Senkung der Beiträge erzielt werden konnte.
Herr Grote befürwortet den Antrag der CDU und SPD Fraktionen.
Herr Böttcher spricht sich auch weiterhin für kostenlose Kita-Plätze aus, was jedoch schwierig umzusetzen ist. Wenn die Stadt Grevesmühlen die Kosten senkt, ist dies als positives Beispiel anzusehen.
Frau Scheiderer gibt zu Bedenken, dass ein vom vorliegenden Ergebnis der Entgeltverhandlung abweichender Beschluss wieder mit dem Landkreis abgestimmt werden muss. Weiterhin spricht Frau Scheiderer die Haushaltskonsolidierung an und bemerkt, dass unter diesem Gesichtspunkt der Elternanteil nicht unterstützt werden sollte. Auch auf die Ungleichbehandlung der Kinder, die nicht aus Grevesmühlen kommen geht Sie ein.
Dr. Anderko ist der Ansicht, dass es sich nur um einen geringen Betrag handelt, der den Haushalt nicht extrem belastet.
Der Bürgermeister betont, dass Haushaltsklarheit und Rechtmäßigkeit im Vordergrund stehen sollten. Er ergänzt, dass die Kalkulation so korrekt ist, wie sie vorgelegt und begründet wurde. Die politische Entscheidung kann jedoch anders aussehen.
Sachverhalt:
Nach § 16 Kindertagesförderungsgesetz- KiföG M-V soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Kita) nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch oder vergleichbare Vereinbarungen im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird oder werden wird, abschließen. Mit den Vereinbarungen werden der Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen der jeweiligen Kita festgelegt.
Gemäß § 5 der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen (Gebührensatzung KITA) vom 30. März 2010 legt die Stadt Grevesmühlen auf Grundlage der jeweils leistungsbezogenen Entgelte der Kindertageseinrichtung i. V. mit §§ 20 und 21 KiföG M-V die Höhe der Elternbeiträge (Gebühren) gemäß Anlage 1 fest und gibt sie amtlich bekannt.
Nach KiföG M-V und Vorgaben des Landkreises Nordwestmecklenburgs (LK NWM) hat die Verwaltung die Aufwendungen für die Betreuung der Kinder in der Kita „Am Lustgarten 24 - 26“ in Grevesmühlen für Krippe, Kindergarten und Hort ab dem 1. Januar 2015 neu ermittelt. Die beim LK NWM eingereichten Kostenkalkulationen sind der Stadtvertretung am 13.04.2015 vorgelegt und beschlossen worden. Die Verhandlung der Entgelte stand zu diesem Zeitpunkt noch aus.
In einem langwierigen Prüfungsverfahren des Landkreises Nordwestmecklenburg, indem die Stadtverwaltung Grevesmühlen immer wieder zusätzliche Untersetzungen und Nachweise zuarbeiten musste, fand erst am 07.05.2015 die Entgeltverhandlung für die Kita „Am Lustgarten“ statt. Im Ergebnis der Verhandlung ist es jedoch zu Kostenveränderungen gekommen, die Anlass für eine erneute Beratung zur Beteiligung der Eltern und der Wohnsitzgemeinde ab Juni 2015 geben.
Zum Ergebnis der Entgeltverhandlung:
Nachfolgend sind die Platzkosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt, laut Antrag und Beschluss der Stadtvertretung vom 13.04.2015 und das Ergebnis der Kostenverhandlung vom 07.05.2015 als Übersicht dargestellt.
| Kinderkrippe |
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Kostenbeteiligte | gegenwärtig | Antrag Stadt GVM (13.04.2015) | Verhandlungsergebnis | ||||
| Ganztags | Teilzeit | Ganztags | Teilzeit | Ganztags | Teilzeit | |
Land M-V und Landkreis NWM | 267,00 € | 155,00 € | 267,00 € | 155,00 € | 267,00 € | 155,00 € | |
Stadt Grevesmühlen | 515,84 € | 341,69 € | 338,21 € | 230,91 € | 356,31 € | 237,81 € | |
Eltern | 343,90 € | 227,79 € | 338,20 € | 230,90 € | 356,31 € | 237,81 € | |
Platzkosten gesamt | 1.126,74 € | 724,48 € | 943,41 € | 616,81 € | 979,62 € | 630,62 € | |
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| Kindergarten |
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Kostenbeteiligte | gegenwärtig | Antrag Stadt GVM (13.04.2015) | Verhandlungsergebnis | ||||
| Ganztags | Teilzeit | Ganztags | Teilzeit | Ganztags | Teilzeit | |
Land M-V und Landkreis NWM | 136,00 € | 77,00 € | 136,00 € | 77,00 € | 136,00 € | 77,00 € | |
Stadt Grevesmühlen | 167,76 € | 128,99 € | 167,63 € | 128,62 € | 171,99 € | 127,73 € | |
Eltern | 167,76 € | 128,98 € | 167,63 € | 128,62 € | 171,98 € | 127,72 € | |
Platzkosten gesamt | 471,52 € | 334,97 € | 471,26 € | 334,24 € | 479,97 € | 332,45 € | |
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| Hort |
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Kostenbeteiligte | gegenwärtig | Antrag Stadt GVM (13.04.2015) | Verhandlungsergebnis | ||||
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| Ganztags | Teilzeit | Ganztags | Teilzeit | Ganztags | Teilzeit | |
Land M-V und Landkreis NWM | 84,00 € | 46,00 € | 84,00 € | 46,00 € | 84,00 € | 46,00 € | |
Stadt Grevesmühlen | 125,86 € | 88,55 € | 125,39 € | 87,19 € | 107,01 € | 73,70 € | |
Eltern | 125,86 € | 88,54 € | 125,38 € | 87,19 € | 107,01 € | 73,70 € | |
Platzkosten gesamt | 335,72 € | 223,09 € | 334,77 € | 220,38 € | 298,02 € | 193,40 € | |
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Den Kostenveränderungen liegen hauptsächlich folgende Ursachen zu Grunde:
- Die Kalkulation der Stadt Grevesmühlen berücksichtigt den Zeitraum von Januar bis Dezember 2015. Demzufolge wurden im Bereich Kindergarten von Januar bis Juli 2015 (7 Monate) der Fachkraft Kind- Schlüssel 1:16 und von August bis Dezember 2015 der Fachkraft- Kind- Schlüssel 1:15 (5 Monate) berücksichtigt.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg erkannte diesen Zeitraum jedoch nicht an. Er legte einen Zeitraum von Juni 2015 bis Mai 2016 der Kalkulation zugrunde. Demzufolge sind nun im Bereich Kindergarten von Juni bis Juli 2015 (2 Monate) der Fachkraft- Kind- Schlüssel 1:16 und von August 2015 bis Mai 2016 der Fachkraft- Kind- Schlüssel 1:15 (10 Monate) berücksichtigt.
- Die kleinste Korrektur mit den größten Folgen war jedoch auf Drängen des Landkreises beim Personalschlüssel für den Bereich der Kinderkrippe vorzunehmen. Hier wurde der Hauptargumentation der Stadt Grevesmühlen, dass der Altersdurchschnitt der im Kalkulationszeitraum zu betreuenden Kinder vor dem Hintergrund der vorgelegten Konzeption eine Absenkung des Personalschlüssels auf 1,132 VbE rechtfertige, nicht gefolgt. Nach zähen Verhandlungen und dem Austausch der jeweiligen Argumente konnte ein Kompromiss bei 1,25 VbE gefunden werden. Die damit verbundene Anhebung des ursprünglich kalkulierten Schlüssels um 0,118 VbE wirkt zunächst marginal, führt aber letztlich wegen der geringen Anzahl der Kinder in dieser Betreuungsform zu dem zu verzeichnenden Anstieg der vom Träger und den Eltern aufzubringenden Platzkostenanteile.
Positiv zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Platzkosten im Bereich der Kinderkrippe vorrangig durch die erreichte Absenkung des Personalschlüssels um 0,21 VbE insgesamt um 147.12 € auf 979,62 € gesenkt werden konnten.
- Finanziell betrachtet hat sich insbesondere für den Hortbereich die Neuorganisation der Vorschul- und Hortgruppen positiv ausgewirkt.
Im Ergebnis der Kostenverhandlungen ist es zu einem Anstieg im Bereich Kinderkrippe und Kindergarten und im Hort zu einer Absenkung der Platzkosten wie folgt gekommen:
| Krippe |
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Kostenbeteiligte | gegenwärtig | Verhandlungsergebnis | Differenz bei 50% Regel | |||
| Ganztags | Teilzeit | Ganztags | Teilzeit | Ganztags | Teilzeit |
Stadt Grevesmühlen | 515,84 € | 341,69 € | 356,31 € | 237,81 € | 12,14 € | 10,02 € |
Eltern | 343,90 € | 227,79 € | 356,31 € | 237,81 € | 12,41 € | 10,02 € |
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| Kindergarten |
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Kostenbeteiligte | gegenwärtig | Verhandlungsergebnis | Differenz bei 50% Regel | |||
| Ganztags | Teilzeit | Ganztags | Teilzeit | Ganztags | Teilzeit |
Stadt Grevesmühlen | 167,76 € | 128,99 € | 171,98 € | 127,73 € | 4,23 € | -1,26 € |
Eltern | 167,76 € | 128,98 € | 171,99 € | 127,72 € | 4,23 € | -1,26 € |
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| Hort |
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Kostenbeteiligte | gegenwärtig | Verhandlungsergebnis | Differenz bei 50% Regel | |||
| Ganztags | Teilzeit | Ganztags | Teilzeit | Ganztags | Teilzeit |
Stadt Grevesmühlen | 125,86 € | 88,55 € | 107,01 € | 73,70 € | -18,85 € | -14,85 € |
Eltern | 125,86 € | 88,54 € | 107,01 € | 73,70 € | -18,85 € | -14,84 € |
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Aufgrund dieser Veränderung legt die Verwaltung wiederholt die Anlage 1 zur Gebührensatzung KITA der Stadtvertretung zur Beratung vor.
Die neuen Entgelte gelten ab 1. Juni 2016.
Anlage 1
zur Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen vom 30. März 2010:
Die Entgelte für die Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten“, Am Lustgarten 24 – 26 in 23936 Grevesmühlen sind mit Beschluss der Stadtvertretung Grevesmühlen vom 08.06.2015 wie folgt festgelegt ab 1. Juni 2015:
- Kinderkrippe
| Ganztags | Teilzeit | Halbtags |
Land und Landkreis | 267,00 € | 155,00 € | 96,00 € |
Stadt Grevesmühlen | 356,31 € | 237,81 € | 182,06 € |
Eltern | 356,31 € | 237,81 € | 182,06 € |
Gesamt | 979,62 € | 630,12 € | 456,12 € |
- Kindergarten
| Ganztags | Teilzeit | Halbtags |
Land und Landkreis | 136,00 € | 77,00 € | 44,00 € |
Stadt Grevesmühlen | 171,99 € | 127,73 € | 109,35 € |
Eltern | 171,98 € | 127,72 € | 109,34 € |
Gesamt | 479,97 € | 332,45 € | 258,69 € |
- Hort
| Ganztags | Teilzeit |
Land und Landkreis | 84,00 € | 46,00 € |
Stadt Grevesmühlen | 107,01 € | 73,70 € |
Eltern | 107,01 € | 73,70 € |
Gesamt | 298,02 € | 193,40 € |
4. Mehrbedarf je Betreuungsstunde:
Mehrbedarf Hort in Ferien/ freibewegliche Ferientage (§ 5 (3) KiföG M-V) |
10,56 € |
verspätetes Abholen des Kindes (Krippe, Kindergarten, Hort)
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3,75 € |