13.04.2015 - 3 Bericht des Bürgermeisters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 13.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
Der Bürgermeister ergänzt zu seinem schriftlich ausgereichten Bericht:
- Die Sanierung des Alten Rathauses in der Goethestraße wird deutlich teurer als geplant. Die gestiegenen Kosten werden durch erhöhte Brandschutzauflagen des Kreisbauamtes verursacht. Außerdem sind im Rahmen der Sanierungsarbeiten Mängel zum Vorschein gekommen, die im Vorfeld nicht zu erkennen waren.
Der Bürgermeister beantragt Rederecht für den Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Grevesmühlen.
Herr Bibow fragt nach, ob abzusehen ist, dass die Kosten über die zukünftigen Mieteinnahmen gedeckt werden können.
Hierzu teilt der Bürgermeister mit, dass durch den Mietvertrag über 10 Jahre eine langfristige Bindung entsteht. Ob eine 100%ige Deckung zu erreichen ist, kann noch nicht gesagt werden. Die jetzigen Investitionen sind so angelegt, dass sie zum größten Teil auch über die Dauer des Mietverhältnisses hinaus wirken werden.
Frau Münter erkundigt sich in diesem Zusammenhang, ob die Miete angehoben wurde. Sie macht außerdem darauf aufmerksam, dass sie bereits in der Vergangenheit kritisch angemerkt hat das Gebäude veräußern.
Der Bürgermeister betont, dass die Mehraufwendungen nicht aus der Nutzung des Jobcenters resultieren. Jede andere Nutzung hätte zu ähnlichen Aufwendungen geführt. Die letzte Sanierung wurde in den 90er Jahren vorgenommen. Die technischen Standards entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand.
Frau Münter kritisiert, dass die Miete nicht angehoben wird, so wie in anderen Bereichen auch. Als Beispiel hierfür nennt sie die Kita-Gebühren.
Der Bürgermeister nimmt die Auffassung zur Kenntnis. Er macht darauf aufmerksam. dass Gebäude und technische Anlage einem Verschleiß unterliegen. Die Instandhaltungsmaßnahmen in den letzten Jahren wurden minimal gehalten. Der Umfang der Arbeiten war im Vorfeld nicht abschätzbar.
Herr Schönfeldt macht deutlich, dass Gebäude auch einen gewissen Standard vorweisen müssen, um vermietet oder verkauft zu werden. Dies ist auch zukünftig wichtig.
Herr Schiffner spricht die aktuelle Diskussion zur Landesentwicklungsplanung an. Er fragt nach, ob schon bekannt ist, wann das Beteiligungsverfahren beginnt.
Zu dieser Thematik teilt der Bürgermeister mit, dass noch kein konkreter Termin bekannt ist. In Vorbereitung der Freigabe dieser Unterlagen wird aktuell mit dem Landkreis, den Gewerbetreibenden und den Landwirten zusammengearbeitet, um gemeinsam eine Stellungnahme zu erarbeiten und ein einheitliches Vorgehen abzustimmen. Wenn die Bewertung der landwirtschaftlichen Flächen so umgesetzt wird, ist dies für den Nordwestkreis negativ.
Herr Baetke fragt in diesem Zusammenhang, ob der Gewerbeverein sich alleine positioniert oder nur eine gemeinsame Stellungnahme mit der Stadt abgibt.
Der Bürgermeister hofft, dass es keine gemeinsame Stellungnahme geben wird. In Gesprächen mit dem Gewerbeverein und Unternehmerverband wurde angeregt eigene Stellungnahmen abzugeben.
Frau Münter erkundigt sich zum verlorenen Verfahren gegen den Investor Corleis und fragt nach, was daraus folgt.
Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass die Positionierung aus dem Urteil eindeutig ist. Von Seiten der Stadt werden keine weiteren Verfahren angestrebt. Er informiert weiterhin, dass Herr Corleis zwischenzeitlich einen Bauantrag für eine Einzelhandelsversorgung gestellt hat. Die Stadt wird nicht dagegen vorgehen.
Herr Schulz betont, dass die Gründe aus dem Urteil genau die Argumente sind, die er wiederholt in verschiedenen Sitzungen des Bauausschusses und der Stadtvertretung dargelegt hat. Aus seiner Sicht ist es unklar, warum niemand auf die Argumente eingegangen ist. Herr Schulz macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der Bebauungsplan Nr. 39 auch dringend korrigiert werden muss. Bei dieser Planungsabsicht warnt er vor ähnlichen Konsequenzen. Herr Schulz hat nicht die Hoffnung, dass die Stadtvertreter ihre Beratungsresistenz aufgeben.
Der Bürgermeister macht deutlich, dass im Bebauungsplan Nr. 39 die Zielstellungen eindeutig formuliert wurden, um Möglichkeiten zu überprüfen. Die Verhandlungen mit dem Eigentümer laufen nach wie vor. Es ist sicher, dass der Standort aufgegeben wird und nun muss über eine Nachnutzung nachgedacht werden. Dies soll nicht gegen die Gewerbetreibenden geschehen, sondern mit Ihnen. Zwischenzeitlich hat auch ein Gespräch mit der Tischlerei Schulz stattgefunden, in dem die Beweggründe dargelegt wurden. Eine gemeinsame Lösung wird angestrebt.
Herr Schulz hofft, dass eine gemeinsame Lösung gefunden wird. Er macht zusätzlich darauf aufmerksam, dass nichts schwieriger ist, als in einem bebauten Bereich eine Planung aufzunehmen, die mehr als die vorhandene Nutzung festschreibt.
Der Bürgermeister weist die Unterstellung von Herrn Schulz zurück. Es ist immer beabsichtigt gewesen, gemeinsam mit den dort ansässigen Gewerbetreibenden etwas zu entwickeln.
Anlagen zur Vorlage
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