02.02.2015 - 15 Beschluss zur Aufhebung der Satzung zum Schutz ...

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Wortprotokoll

In der Diskussion zur Aufhebung der Baumschutzsatzung der Stadt Grevesmühlen spricht Herr Bendiks die Linden in der Wismarschen Straße an. Diese sind schon sehr groß und schlagen gegen die Dachrinnen und Fenster.

 

Herr Prahler teilt hierzu mit, dass diese nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt sind, sondern durch den Alleenschutz des Landesnaturschutzgesetzes. Hierfür wäre eine Genehmigung des Landkreises erforderlich.

 

Herr Schulz ist der Meinung, dass die Satzung beibehalten werden sollte. Regelungen, die über das Naturschutzgesetz hinausgehen, sollten nicht aus der Hand der Kommune genommen werden. Er spricht sich für eine Diskussion im Bauausschuss aus.

 

Dr. Anderko ist der Ansicht, dass die landesrechtlichen Bestimmungen eine Satzung überflüssig machen.

 

Herr Schulz erläutert am Beispiel des Ostseebades Rerik, dass nach Aufhebung der Baumschutzsatzung die Fällungen stark zugenommen haben.

 

Dr. Anderko legt seine Meinung erneut dar und vertritt die Ansicht, dass die Bürger nach Aufhebung der Satzung vernünftig genug sind und nicht mehr Bäume abnehmen, als mit der Satzung.

 

Frau Münter schließt sich der Meinung von Herrn Schulz an. Sie meint, dass es 2 Dingen gibt, die eine Stadt verschönern: Wasser und Grün. Ein Aufhebung der Satzung wäre in ihren Augen unklug. Auch sie spricht sich für eine Diskussion im Bauausschuss aus. Frau Münter fragt nach, ob die Stadt durch Aufhebung der Satzung nicht auch in ihrem Handeln eingeschränkt wäre.

 

Herr Reppenhagen führt hierzu aus, dass die Satzung nur auf Privatgrundstücken greift. Er hält die Satzung für überflüssig.

 

Herr Prahler erläutert, dass die Satzung Regelungen zu Bäumen mit 60cm Umfang trifft. Das Landesgesetz trifft Regelungen zu Bäumen mit 100cm Umfang. In der Praxis sind die Bürger durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Landkreis und Stadt irritiert.

 

Herr Baetke ist der Meinung, dass das Landesgesetz ausreichende Regelungen trifft. Weniger Regularien sind einfacher für den Bürger.

 

Herr Bendiks berichtet von einem Anwohner der Parkstraße, der 3 Birken auf seinem Grundstück fällen möchte und fragt, ob dies nach Aufhebung der Satzung ohne weiteres möglich wäre.

 

Herr Prahler teilt hierzu mit, dass Birken keine zu schützenden Bäume sind.

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Beschluss:

Die Stadt Grevesmühlen beschließt folgende Aufhebungssatzung:

 

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und des § 7 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 66) erlässt die Stadt Grevesmühlen  mit Beschluss der Stadtvertretung vom XX.0X.201X folgende Satzung:

 

§ 1

Die Satzung zum Schutz der Bäume in der Stadt Grevesmühlen vom 24.07.2002 wird aufgehoben.

 

§ 2

Die Aufhebungssatzung tritt mit Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Grevesmühlen, den…………….

 

 

Der Bürgermeister

 

 

2.Der Bürgermeister wird gemäß § 5 Abs. 4 KV M-V beauftragt, die Aufhebungsssatzung nach Ausfertigung öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.               

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 14

Nein- Stimmen:5

Enthaltungen:2

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Anlagen zur Vorlage