02.02.2015 - 14 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 02.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bendiks erkundigt sich, wann mit dem Baustart bzw. der Eröffnung zu rechnen ist, wenn heute ein positiver Beschluss gefasst wird.
Herr Prahler antwortet hierzu, dass der Investor den Bauantrag bereits gestellt hat. Hierüber kann jedoch erst befunden werden, wenn der B-Plan rechtskräftig ist. Der aktuelle Stand zum Bauantrag ist nicht bekannt. Der ist Investor hat aber alles soweit vorbereitet, dass zeitnah nach positivem Bescheid mit den Arbeiten begonnen werden könnte. Eine Eröffnung zum Jahresende ist angedacht.
Herr Neumann gibt einige Informationen zur Thematik aus dem Umweltausschuss. Der B-Plan steht nicht im Widerspruch zum Landschaftsplan. Der Umweltausschuss befasste sich mit den Fällungen und den erforderlichen Ersatzpflanzungen. Die Gebhardstraße wird durch eine einseitige Bepflanzung von 21 Bäumen aufgewertet. Der Umweltausschuss erteilte seine Zustimmung, da alle Angelegenheiten der Grünordnung beachtet wurden.
Herr Schulz fordert auch zu diesem Tagesordnungspunkt die namentliche Abstimmung.
Diesem Antrag stimmten die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter unter Tagesordnungspunkt 12. Herr Schulz betont, dass seine Aussagen sachlich fundiert sind und auch Frau Kunkel ist eine Fachgröße.
Beschluss:
1. Aufgrund des § 10 BauGB Abs. 1 i.V.m. § 13a des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013 (BGBl. I, S.1548) sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Grevesmühlen „Einzelhandel am Bahnhof" begrenzt:
-im Norden von der Gebhartstraße,
-im Osten vom Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes,
-im Süden von Bahnanlagen,
-im Westen von Flächen am Bahnhof, Wohngebäude und Großbaumbestand.
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 durch die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: Nein- Stimmen:Enthaltungen:
Dr. AnderkoHerr Bibow
Herr BaetkeHerr Böttcher
Herr BendiksFrau Kausch
Dr. BrockmannFrau Münter
Herr BühringHerr Scharnweber
Herr FettHerr Schulz
Herr Krohn 6
Herr Neumann
Frau Oberpichler
Herr Putzer
Herr Reppenhagen
Herr Schiffner
Frau Scholz
Herr Schönfeldt
Herr Wehr
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Anlagen zur Vorlage
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