02.02.2015 - 12 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 02.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es wird über den Antrag auf Rederecht für Frau Homann-Trieps abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 11
Nein- Stimmen:9
Enthaltungen:1
Es wird über das Rederecht der Bürgerinitiative Südstadt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 21
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:0
Herr Reppenhagen berichtet, dass der Bauausschuss die Abwägung gründlich diskutiert hat. Das Planungsbüro hat eine weitreichende Abwägung vorgenommen und Vorschläge unterbreitet, wie mit den Stellungnahmen umzugehen ist. Entscheidend war die abschließende Stellungnahme der obersten Planungsbehörde. 2/3 des Bauausschusses empfehlen der Stadtvertretung dem Beschluss heute zuzustimmen.
Herr Neumann erkundigt sich, warum im Text Teil B das Erhaltungsgebot in §9 Abs. 1 ersatzlos gestrichen wurde.
Herr Beims erläutert hierzu, dass die Bäume, die in der Planzeichnung nicht definiert sind, mit einem x versehen waren. Diese Bäume können jedoch bestehen bleiben. Es wurde nur eine redaktionelle Änderung vorgenommen.
Herr Schulz geht in seinen Ausführungen auf die Stellungnahme der obersten Planungsbehörde, das Mediationsverfahren und deren Behandlung im Planungsprozess ein und kritisiert dies. Er verweist auf die Gefährdung bestehender Nahversorgungszentren. Herr Schulz macht außerdem auf einen Abwägungsausfall aufmerksam, weil seiner Kenntnis nach Vertreter des Unternehmens Sky beim Bürgermeister vorstellig gewesen sind und dies hätte dokumentiert werden müssen. Er weist zudem darauf hin, dass der überwiegende Teil des Umsatzes durch Kaufkraftabzug an anderer Stelle erzielt werden wird. Des Weiteren weist Herr Schulz auf die Parallelplanung von Norma und dem Eigentümer des Objektes in der Rehnaer Straße hin. Herr Schulz kritisiert wiederholt die Beschlussvorlage und beantragt abschließend die namentliche Abstimmung.
Frau Münter bestreitet die Einhaltung gesetzlicher und übergeordneter Vorgaben und zitiert aus verschiedenen Gesetzen und Urteilen. Sie kritisiert in ihren Ausführungen die Gebäudegestaltung und zieht Vergleiche mit Gebäuden aus DDR-Zeiten. Frau Münter übt weiterhin Kritik beim Abstimmungsverhalten zum Rederecht.
Sie stellt richtig, dass sie nicht selbst Klage gegen den Bebauungsplan erheben wird. Aber ihrer Meinung nach, ist mit einer Klage zu rechnen.
Herr Schönfeldt entgegnet die Herangehensweise von Frau Münter und verwehrt sich gegen ihre Äußerungen.
Herr Bibow bittet darum, dass weiterhin Meinungsvielfalt geduldet wird.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 37 „Einzelhandel am Bahnhof“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Das Ergebnis ist in der Anlage dargestellt.
Die in der Anlage gegebenen Abwägungsempfehlungen werden hiermit beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: Nein- Stimmen:Enthaltungen:
Dr. AnderkoHerr Bibow
Herr BaetkeHerr Böttcher
Herr BendiksFrau Kausch
Dr. BrockmannFrau Münter
Herr BühringHerr Scharnweber
Herr FettHerr Schulz
Herr Krohn 6
Herr Neumann
Frau Oberpichler
Herr Putzer
Herr Reppenhagen
Herr Schiffner
Frau Scholz
Herr Schönfeldt
Herr Wehr
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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