01.12.2015 - 5 1. Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert den Nachtragshaushalt 2015 der Stadt Grevesmühlen. Sie erklärt die Änderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und die Investitionen. Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzhaushalt sind nicht ausgeglichen. Der Finanzmittelfehlbetrag kann für 2015 noch aus den liquiden Mitteln gedeckt werden.

 

Herr Schönfeldt erkundigt sich, wie lange die liquiden Mittel noch ausreichen?

 

Frau Lenschow erläutert, dass dies abhängig von den Schlüsselzuweisungen und von der Entwicklung der Steuererträge ist.

 

Weiterhin fragt Herr Schönfeldt, ob es sinnvoll ist jetzt alle liquiden Mittel zu nutzen.

 

Frau Lenschow informiert, dass für Investitionen größtenteils Kredite aufgenommen werden, da diese momentan zu günstigen Konditionen zu erhalten sind.

 

Frau Kausch erkundigt sich zu den Veränderungen im Produkt Friewald.

 

Frau Lenschow erläutert, dass der Friedwald im Haushaltsplan unter dem Produkt Gemeindestraßen erfasst wurde. Mittlerweile gibt es ein eigenes Produkt für den Friedwald. Die Mittel von 110.000 € waren im Haushalt eingeplant.

 

Herr Baetke äußert sich positiv zur Übersicht der freiwilligen Leistungen und sieht diese als aussagekräftig.

 

Herr Schönfeldt spricht die Resolution zum Finanzausgleichsgesetz an und fragt, ob diese Erfolg haben wird.

 

Frau Lenschow hofft, dass viele Kommunen die Resolution unterstützen. Ob diese Erfolg hat, kann jedoch nicht gesagt werden.

 

Herr Prahler fügt ergänzend hinzu, dass die Reaktionen der Landtagsabgeordneten negativ für die Kommunen sind. Die Landtagsabgeordnete Frau Tegtmeier zeigt Verständnis und will für die Resolution einstehen.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.      

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2015.             

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage