24.03.2015 - 12 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prahler macht Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

 

Dr. Anderko bewertet die Vorgespräche mit der Verwaltung und dem Landkreis zu dieser Thematik positiv.

 

Herr Bibow erkundigt sich, ob das Werkstattgebäude in der Rudolf-Breitscheid-Straße entsprechend der Baugenehmigung errichtet wurde. Des Weiteren fragt er nach, ob es in der Vergangenheit ähnliche Anträge gab.

 

Der Bürgermeister informiert hierzu, dass ein Bürger in der Vergangenheit ein gesamtes Gebiet überplant haben wollte. Dies wurde abgelehnt. Eine Zustimmung des jetzigen Antrages wäre aber möglich.

 

Herr Prahler fügt ergänzend hinzu, dass die Baugenehmigung und deren Umsetzung im Detail nicht bekannt sind. Für dieses Gebäude wurde eine Umnutzung beantragt. Herr Prahler macht deutlich, dass das Vorhaben lastenfrei umgesetzt werden soll.

 

In diesem Zusammenhang erkundigt sich Herr Bibow nach der Finanzierung.

 

Herr Prahler betont,. dass Wohngebietserschließung sehr kostenintensiv ist und das finanzielle Risiko bei den Vorhabenträgern liegt.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB  für die Grundstücke in Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 16 und 16a auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Antrages der Grundstückseigentümer vom 07.02.2015 (PE am 13.02.2015) unter der Voraussetzung der Übernahme sämtlich anfallender Kosten durch die Antragsteller. Die Zielsetzung besteht darin, den vormals gewerblich genutzten hinteren Bereich der Grundstücke R.-Breitscheid-Str. 14 und 16 einer geänderten Nutzung zu zuführen und den bereits vorhandenen Gartenbaubetrieb auf dem Grundstück Nr. 16a planungsrechtlich zu sichern sowie zusätzlich auf diesem Grundstück Baurecht für die Errichtung einer Wohnung zu schaffen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage