24.03.2015 - 8 Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 24.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Wulff
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister macht einige Erläuterungen zur Thematik.
Herr Schönfeldt merkt an, dass in der Vergangenheit schon mehrfach das Thema Öffnungszeiten angesprochen wurden. Er sieht die verlängerten Öffnungszeiten als positives Signal.
Herr Baetke erkundigt sich, wie die Kosten gesenkt werden konnten.
Der Bürgermeister erläutert, dass die Kostensenkung durch Anpassung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, eine Änderung der Raumnutzung, sowie konstante Energiepreise erzielt werden konnte.
Herr Bühring berichtet zur Thematik aus der Kultur- und Sozialausschusssitzung.
Herr Baetke bittet um nähere Informationen zum Thema Umzug in der Kita.
Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass der Vorschlag aus der Einrichtung kam und der überarbeiteten Gebührenkalkulation zugrunde liegt. Im Zuge der Gebührenkalkulation wurden einige Raumnutzungen geändert. Die Raumnutzung war ausschlaggebend für die Betriebserlaubnis, so dass eine Umsetzung zeitnah erfolgen muss.
Frau Kausch erscheint um 16.45 Uhr, damit sind 9 von 9 Ausschussmitgliedern anwesend.
Herr Faasch erkundigt sich, ob die Betreuungszeit von 10 Sunden pro Tag gleich bleibt.
Dieses wird bejaht.
Dr. Anderko erkundigt sich, wie hoch die Einsparungen der Stadt und der Eltern sind.
Frau Wulff erläutert, dass die Bezuschussung der Krippenplätze von 60% auf 50% gesunken ist und nun auch der Elternanteil 50% beträgt. Durch die gesunkenen Platzkosten liegt die Einsparung auf Seiten der Eltern bei ca. 1200€/ Jahr. In gleichem Zug gibt die Stadt weniger Geld aus.
Frau Kausch ist der Ansicht, dass die geänderte Bezuschussung gerechter anderen Eltern und Einrichtungen gegenüber ist.
Herr Baetke hebt hervor, dass die städtische Einrichtung, die einzige ist, die bis 18.00 Uhr geöffnet hat. Auch die Aufnahme von Kindern unter einem Jahr muss betont werden.
Anlagen zur Vorlage
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