01.09.2015 - 10 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prahler macht einige Ausführungen zur Thematik.

 

Herr Schönfeldt erkundigt sich, welche Kosten für die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 durch die Stadt zu tragen sind.

 

Herr Prahler teilt mit, dass für die Planungen mit keinen Mehrkosten zu rechnen ist.

 

Herr Baetke begrüßt diesen Schritt und ist der Ansicht, dass die Stadt diesen Schritt den Einwohnern von West II schuldig ist.

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss für die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich (s. Anlage).

2. Der Vorentwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 wird von der Stadtvertretung beschlossen und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

3. Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Ihnen ist innerhalb angemessener Frist  Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

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Anlagen zur Vorlage