19.05.2015 - 11 Anordnung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 19.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Werner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung Grevesmühlen fasst folgenden Beschluss:
Für die Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 34 sowie der Neuordnung der sich westlich anschließenden Baugrundstücke am Rosenweg wird
- hiermit gemäß § 46 (1) BauGB die Umlegung angeordnet,
- die Aufgaben der Umlegungsstelle gemäß § 46 (1) BauGB in Verbindung mit §1 Umlegungsausschusslandesverordnung (UmlALVO M-V) werden dem Umlegungsausschuss übertragen und
- die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen werden gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 UmlALVO M-V dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Lothar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro Bauer & Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) übertragen.“
- Die für die formelle Einleitung des Umlegungsverfahren notwendige Anhörung gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Vermessungsbüro Bauer und Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar kurzfristig durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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364,2 kB
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