19.05.2015 - 11 Anordnung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen fasst folgenden Beschluss:

Für die Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 34 sowie der Neuordnung der sich westlich anschließenden Baugrundstücke am Rosenweg wird

  1.                hiermit gemäß § 46 (1) BauGB die Umlegung angeordnet,
  2.                die Aufgaben der Umlegungsstelle gemäß § 46 (1) BauGB in Verbindung mit §1 Umlegungsausschusslandesverordnung (UmlALVO M-V) werden dem Umlegungsausschuss über­tragen und
  3.                die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen werden gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 UmlALVO M-V dem Öffentlich be­stellten Vermes­sungsingenieur Lo­thar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro Bauer & Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) über­tragen.“
  4.                Die für die formelle Einleitung des Umlegungsverfahren notwendige Anhörung gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Vermessungsbüro Bauer und Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar kurzfristig durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage