13.01.2015 - 20 Förderantrag Evangelische Suchtkrankenhilfe M-V...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Der Antragsteller hat seinen Sitz in Schwerin und ist somit laut Förderrichtlinie der Stadt Grevesmühlen nicht antragsberechtigt und kann keine finanzielle Zuwendung erhalten.

Auch besteht kein besonderes Interesse der Stadt, die Suchtberatungsstelle in Gadebusch finanziell zu unterstützen.

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Beschluss:

 

Der Kultur- und Sozialausschuss beschließt, die Evangelische Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern gGmbH mit einem Zuschuss für das Jahr 2015 zu unterstützen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:                             0

Nein- Stimmen:              8

Enthaltungen:                            0

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage