20.01.2015 - 8 Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Gre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert ausführlich die Eröffnungsbilanz der Stadt Grevesmühlen zum 01. Januar 2009. Die Bilanz gibt einen Überblick über das Vermögen und die Finanzierung. Einzelne Bilanzpositionen, wie das Eigenkapital, das Fremdkapital, das Anlagevermögen, die Rückstellungen und Sonderposten werden erläutert. Der gemeinsame Rechnungsprüfungsausschuss hat die Eröffnungsbilanz intensiv geprüft und wurde dabei durch die mittelrheinische Treuhand unterstützt. Der Beschluss der Eröffnungsbilanz ist wichtig, da die Genehmigung des Haushaltes davon abhängig ist.

 

Herr Baetke erkundigt sich, wann mit einer Genehmigung des Haushaltes zu rechnen ist.

 

Herr Schönfeldt spricht ein Lob für die geleistete Arbeit aus. Er fragt nach, ob der Rechnungsprüfungsausschuss nur das Zahlenwerk geprüft hat, oder auch die Zusammenhänge hinterfragt hat. Des Weiteren erkundigt sich Herr Schönfeldt, ob es von Seiten des Landkreises bereits Informationen zur Genehmigung des Haushaltes gibt.

 

Frau Lenschow betont, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss intensiv mit der Eröffnungsbilanz auseinandergesetzt hat. Auch das Zustandekommen der einzelnen Bilanzpositionen wurde geprüft. Hierzu beschäftigte sich der Rechnungsprüfungsausschuss auch mit dem Richtlinien. Weiterhin teilt Frau Lenschow mit, dass die Eröffnungsbilanz beim Landkreis nur angezeigt werden muss. Es bedarf keiner Genehmigung. Jedoch ist die Genehmigung des Haushaltes abhängig von der Eröffnungsbilanz. Der Zeitpunkt der Haushaltsgenehmigung ist noch nicht abzusehen.

 

Herr Baetke erkundigt sich, ob es neben den einheitlichen Bewertungsrichtlinien vom Land auch eigene Bewertungsrichtlinien gibt.

 

Frau Lenschow antwortet hierzu, dass die Bewertungsrichtlinien vom Land sehr umfangreich sind, aber Ausgestaltungsspielraum lassen. Die Bewertungsrichtlinie der Stadt Grevesmühlen wurde im Rahmen eines gemeinsamen Projektes auch vom Amt Klützer Winkel und vom Amt Schönberger Land genutzt.

 

Frau Kausch erkundigt sich, warum die Garagen so hoch bewertet sind.

 

Herr Prahler teilt hierzu mit, dass die Bewertungsvorschriften eine Nutzungsdauer von 80 Jahren vorschreiben. Die Garagen sind in den 70er und 80er Jahren entstanden und haben somit eine hohe Restnutzungsdauer. Im Bestand befinden sich etwa 1.000 Garagen.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Grevesmühlen zum 01. Januar 2009 i. d. F. vom 07. November 2014 fest.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage