20.01.2015 - 12 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Satzungsunterlagen wurden um die Ergebnisse der Abwägung in Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der Begründung ergänzt.

Der  Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Demnach  wurde von der Umweltprüfung nach §2 Abs.4, von dem Umweltbericht nach § 2a sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Flächennutzungsplan ist nach Rechtskraft des Bebauungsplanes gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

 

Information zum Einfluss der Entscheidung auf Leitbilder

 

Leitbild 1: Entwicklung des Bahnhofes und des Bahnhofsumfeldes (Schlüsselprojekt)

 

 

 

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Beschluss:

1.  Aufgrund des § 10 BauGB Abs. 1 i.V.m. § 13a des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013 (BGBl. I, S.1548) sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Grevesmühlen „Einzelhandel am Bahnhof" begrenzt:

-im Norden von der Gebhartstraße,

-im Osten vom Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes,

-im Süden von Bahnanlagen,

-im Westen von Flächen am Bahnhof, Wohngebäude und Großbaumbestand.

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

2.  Die Begründung wird gebilligt.

 

3.  Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 durch die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:2

Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage