09.11.2015 - 8 Jahresabschluss 2011 für das Städtebauliche Son...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Lenschow teilt den Anwesenden mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss, auf seiner Sitzung am 05.11.2015, nur einen eingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt hat. Sie erläutert die Problematik bei der Erstellung der Jahresabschlüsse für das Sondervermögen.

Frau Scholz, als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, informiert die Ausschussmitglieder über die Gründe aus Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses. Aus der folgenden Diskussion heraus wird festgelegt, dass die Vorlage zurückgestellt und aus dem weiteren Sitzungsturnus genommen wird.

 

Sachverhalt:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2011 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

Der Prüfungsbericht inkl. des Prüfungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung  entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2015 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2011 zu empfehlen.                   

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss gibt keine Empfehlung, die Vorlage wird zurückgestellt.

 

Die Stadtvertretung nimmt den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2011 i. d. F. vom 26.10.2015 zur Kenntnis.

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters.                       

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1573&TOLFDNR=24199&selfaction=print