09.11.2015 - 7 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2016 für das stä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert, dass der durch die Stadt Grevesmühlen aufzubringende Eigenanteil zur Absicherung des geplanten Maßnahmenumfanges  sich auf einen Gesamtbetrag von 1.075.000 Euro beläuft. Der zu berücksichtigende kommunale Eigenanteil spiegelt sich im Kernhaushalt der Stadt Grevesmühlen wieder. Der geplante Kassenkredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird 2016 mit 924.000 Euro veranschlagt, um Liquiditätsengpässe bei nachrangigen Fördermitteleinsatz zu vermeiden. Die vorrangigen Maßnahmen in 2016 sind die Neugestaltung der Kirchstraße/Schulstraße, die Weiterführung der Sanierung des Bürgerbahnhofes und die Kleinteiligen Maßnahmen.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2016 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert. Außerdem liegen das aktuelle Maßnahmenprogramm und der Sachstandsbericht des Sanierungsträgers bei.

 

Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts haben die Kommunen nach § 64 Absatz 2 auch für ihre städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen. Die Kommune hat nach § 45 KV M-V für Sondervermögen eine Haushaltssatzung und gemäß § 46 KV M-V einen Haushaltsplan zu erstellen. Hierzu wurde durch das Innenministerium eine Ergänzung zum Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung herausgegeben, die sich speziell auf die bilanzielle Behandlung des städtebaulichen Sondervermögens im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR-MV) bezieht.

 

Die Gemeinde ist verpflichtet, aus der vom Sanierungsträger erstellten Zwischenabrechnung die Eröffnungsbilanz abzuleiten und ein doppisches Rechnungswesen zu entwickeln. Dem wurde mit Vorlage dieses Haushaltsplanes/dieser Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

 

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt  die  Haushaltssatzung  und den Haushaltsplan 2016 für   das

Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Grevesmühlen „Altstadt“ einschließlich Maßnahmenprogramm  für das Jahr 2016.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0Enthaltungen:   0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1573&TOLFDNR=24112&selfaction=print