09.11.2015 - 6 Haushaltssatzung/Haushaltsplan der Stadt Greves...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 09.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow teilt mit, dass der Haushaltsplan 2016 der Stadt Grevesmühlen auf den Empfehlungen der Eckdatenberatung des Finanzausschusses und der Budgetdiskussion der gemeinsamen Ausschusssitzung basiert. Ergebnis- und Finanzhaushalt sind unausgeglichen. Die Kreditaufnahmen belaufen sich auf 1,5 Mio. Euro und der Kassenkreditrahmen auf 2,0 Mio. Euro. Für 2016 wird aber davon ausgegangen, dass die finanziellen Mittel noch ausreichend sind, in 2017 wird dann eine Inanspruchnahme des Kassenkredites nicht mehr vermeidbar sein. Frau Lenschow geht noch auf die freiwilligen Leistungen ein. Sie teilt auch mit, dass eine Genehmigung des Haushaltes erst mit Vorliegen der Jahresabschlüsse für 2009-2013 zu erwarten ist.
Herr Schiffner vertritt die Meinung, dass die Investitionen in Wohngebiete wichtig sind, um den sinkenden Einwohnerzahlen entgegenzuwirken.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2016 aufgestellt.
Die Fachausschüsse haben den Entwurf des Haushaltsplanes in ihrer gemeinsamen Sitzung am 08. Oktober 2015 diskutiert und Kürzungen, insbesondere im investiven Bereich, vorgeschlagen, die in die vorliegende Fassung eingearbeitet wurden.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.
Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2016.
Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2016 zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,4 MB
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