09.11.2015 - 9 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert, dass die letzte Änderung aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 erfolgte. Frau Scheiderer ergänzt, dass in der Kalkulation alles berücksichtigt wurde, es aber vielleicht einer Neugestaltung der Anlagen bedarf. Wie genau diese aussehen werden, lässt sich erst nach dem Umweltausschuss sagen, da hier über das zu kehrende Straßennetz beraten wird. Frau Lenschow teilt mit, dass rückwirkend zum 01.01.2016 die Gebührensatzung in Kraft tritt, auch wenn diese erst im Januar von der Stadtvertretung beschlossen wird.

 

Sachverhalt:

 

Die letzte Neukalkulation für die Straßenreinigungsgebühren erfolgte zum 01.01.2011. Veränderungen in den Aufwendungen und Veränderungen in der Zuordnung der Straßen zu den Reinigungsklassen machen eine Überprüfung der Kalkulation erforderlich.

 

Gebührenvergleich: bisher2,72 € pro/lfd. m und Jahr

           neu3,01 € pro/lfd. m und Jahr     

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt die Tatsache einer Neukalkulation und die vorliegende Kalkulation als solche, sollte sich in den nachfolgenden Sitzungen keine Änderungen mehr zur Anlage 1 und 2 ergeben.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Grevesmühlen sowie die Änderung der Anlage 1 und 2 der Straßenreinigungssatzung für die Stadt Grevesmühlen.           

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0Enthaltungen:   0

 

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Anlagen zur Vorlage