24.08.2015 - 7 Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Teilauf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 24.08.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Der Sanierungsstand gilt als abgeschlossen. Die Sanierungsbescheide können nun erstellt werden. Das Sanierungsgebiet wird aufgehoben, daraus folgt, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist. Die Bürger sind informiert, der Bedarf wurde im Vorwege abgefragt.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Teilaufhebung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" für folgende Teilbereiche:
Teilbereich V mit Grundstücken in der Wismarschen Straße/Großer Vogelsang/Kleiner
Vogelsang und
Teilbereich VI mit Grundstücken in der Hinterstraße/August-Bebel-Straße/Kuhhirtengang/
Lindenallee, Am Gerberhof/Goethestraße, Bannowgang/Am Graben/
Schradergang/Kleine Seestraße/Große Seestraße
als Satzung.
Der Satzungstext mit dem Lageplan und der Flurstücksliste sind als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses / der Satzung.
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin wird der Bürgermeister beauftragt, beim zuständigen Grundbuchamt die Löschung der Sanierungsvermerke in Abt. II der Grundbücher, der von dieser Teilaufhebungssatzung betroffenen Grundstücke, zu beantragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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6,7 kB
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1,1 MB
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19,9 kB
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