24.08.2015 - 7 Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Teilauf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Der Sanierungsstand gilt als abgeschlossen. Die Sanierungsbescheide können nun erstellt werden. Das Sanierungsgebiet wird aufgehoben, daraus folgt, dass eine Förderung nicht mehr möglich ist. Die Bürger sind informiert, der Bedarf wurde im Vorwege abgefragt.

Reduzieren

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Teilaufhebung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" für folgende Teilbereiche:

 

Teilbereich V   mit Grundstücken in der Wismarschen Straße/Großer Vogelsang/Kleiner

  Vogelsang  und

Teilbereich VI  mit Grundstücken in der Hinterstraße/August-Bebel-Straße/Kuhhirtengang/

                                Lindenallee, Am Gerberhof/Goethestraße, Bannowgang/Am Graben/ 

                                Schradergang/Kleine Seestraße/Große Seestraße

als Satzung.

 

Der Satzungstext mit dem Lageplan und der Flurstücksliste sind als Anlage beigefügt und Bestandteil  des Beschlusses / der Satzung.

 

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin wird der Bürgermeister beauftragt, beim zuständigen Grundbuchamt die Löschung der Sanierungsvermerke in Abt. II der Grundbücher, der von dieser Teilaufhebungssatzung betroffenen Grundstücke, zu beantragen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             9

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1571&TOLFDNR=23425&selfaction=print