30.11.2015 - 5 Linden "Am Graben" - Antrag der Bewohner zur Be...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Herr Christian Damczyk hat am 12.08.2015 für seine und 8 weitere, anwohnende Familien beantragt, die vorhandenen 5 Linden zu fällen und durch neue, kleinwüchsige Bäume zu ersetzen.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Bedarf. Bei künftigen Pflanzungen sollte die Auswahl der Baumart doch intensiver bedacht werden.

 

Herr Uhle geht auf §19 NatSchAG M-V ein und erläutert, dass die Linden „Am Graben“ als Allee geschützt sind. Eine Fällung ist nur mit vorheriger Antragstellung möglich. Der Antrag ist mit einer Begründung zu versehen und ein überwiegend öffentliches Interesse muss vorliegen. Es ist aber davon auszugehen, dass der Antrag negativ beschieden wird. Der Antrag ist immer mit Kosten verbunden, egal wie er beschieden wird. Weiterhin werden anerkannte Naturschutzvereinigungen, wie z.B. der BUND an den Verfahren beteiligt.

 

Herr Putzer erkundigt sich, wer bestimmt, dass die Linden eine Alle darstellen.

 

Herr Uhle verweist hierzu auf die gesetzlichen Regelungen.

 

Ein Anwohner der Straße „Am Graben“, kritisiert den Abstand der Bäume zu den Wohnhäusern. Als Beispiel nennt er Schleswig-Holstein, wo die Regelungen nicht so streng sind.

 

Herr Uhle betont nochmals, dass es sich um Landesrecht handelt.

 

Herr Bauer fügt ergänzend hinzu, dass Mecklenburg-Vorpommern mehr gesetzlich geregelt hat, als Schleswig-Holstein. Weiterhin macht Herr Bauer deutlich, dass Linden die meistgepflanzten Stadtbäume sind und keine Schäden an Kanalisation oder Bürgersteigen verursachen. Ein Erziehungsschnitt wäre bei den Linden möglich, jedoch kein Kopfschnitt.

 

Herr Uhle teilt mit, dass auch für einen Pflegeschnitt ein Antrag notwendig ist.

 

Herr Bauer erläutert, wie den fachgerechten Schnitt der Bäume.

 

Der Anwohner der Straße „Am Graben“ gibt zu bedenken, dass die Linden 20-30m hoch werden und eine dementsprechende Krone haben. Er ist der Ansicht, dass die Linden früher oder später die Kanalisation beschädigen.

 

Herr Uhle merkt an, dass zu dieser Thematik Rechtssprechung vorhanden ist. Beispielsweise müssen Laub und durch die Bäume verursachte Beschattung hingenommen werden.

 

Auch Herr Prahler betont, dass es sich bei den Linden um eine geschützte Allee handelt. Eine Genehmigung kann nur bei überwiegendem öffentlichem Interesse erteilt werden. Weiterhin ist der Wurzelwuchs von Linden am geringsten, so dass die Kanalisation nicht beschädigt wird. Aus vorher genannten Gründen kann die Verwaltung nicht empfehlen einen Antrag auf Fällung zu stellen. Herr Prahler schlägt vor, einen Gutachter mit der Prüfung zu beauftragen, welche Möglichkeiten für diese Lindenallee bestehen.

 

Herr Bauer merkt an, dass Bäume umso mehr wachsen, wenn man sie beschneidet.

 

Herr Prahler teilt weiterhin mit, dass die Anwohner und die Mitglieder des Umweltausschusses informiert werden, wenn es einen Termin mit dem Gutachter gibt.

 

Der Anwohner der Straße „Am Graben“ kritisiert, wie mit Anliegen der Bürger umgegangen wird. Eine Eingangsbestätigigung des Antrages wäre wünschenswert gewesen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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