18.05.2015 - 6 Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklu...

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Herr Prahler erläutert die vom Planungsverband beschlossenen Kriterien zur Ausweisung von Windeignungsgebieten sowie die „7h-Regelung“ für einzelne Windenergieanlagen. Die Anwendung der neuen Kriterien führt zum Entfall der geplanten Gebiete „Börzow/Bonnhagen“ und „Questin“. Als neuer Potenzialsuchraum in Grevesmühlen ist weiterhin das Gebiet „Steinbrink“ dargestellt. Die frühzeitige Beteiligung dient dazu, um festzustellen, welche öffentlichen Belange die Gemeinde hat. Im Gebiet Steinbrink könnte ein brütender Kranich dagegen sprechen. Bestehende Windeignungsgebiete erhalten zukünftig keine Baugenehmigung mehr, da sie die Kriterien nicht erfüllen.

 

Herr Grote erkundigt sich, ob die Windkraftanlagen dann stehen bleiben.

 

Herr Prahler teilt hierzu mit, dass diese komplett abgebaut werden müssen, wenn sie nicht mehr genutzt werden.

 

Herr Bauer fragt nach, ob auch weiterhin Zielabweichungsverfahren möglich sind.

 

Herr Prahler berichtet, dass Zielabweichungsverfahren auch Antrag bei Energieministerium auch weiterhin möglich sind. Das Energieministerium will sich aber an die Anforderungen in Westmecklenburg halten und nicht ohne gemeindlichen Willen handeln.

 

Herr Bauer betont, dass auch weiterhin Brutplätze berücksichtigt werden müssen.

 

Herr Neumann informiert über den Horst in Santow gegenüber von Fam. Bahr und erkundigt sich, was dort brütet.

 

Herr Bauer sagt eine Prüfung zu.

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Anlagen zur Vorlage